Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2006-06-09
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-09
Wortprotokoll
Geschätzter Kollege Wandfluh: Nur weil ein Text etwas länger ist, bedeutet das noch nicht, dass das System dahinter komplizierter ist. Es kann sogar das Gegenteil der Fall sein: Wenn man etwas ausführlich beschreibt, kann die Sache klarer sein. So viel zum Argument, der Antrag der Minderheit II verursache etwas, was sehr kompliziert sei.
Diese Unternehmenssteuerreform II ist ein interessantes Geschäft. Wenn man z. B. Herrn Bührer gut zugehört hat, hat man gemerkt, welche Widersprüche in den beiden Teilen enthalten sind. Im noch nicht behandelten Teil geht es ja in erster Linie darum, die Dividenden weniger zu besteuern und damit zu unterstützen, dass mehr Dividenden ausgeschüttet werden. Hier wird eigentlich genau das Gegenteil gemacht: Wer nicht ausschüttet, wer das Geld drinlässt, wer sich vielleicht sogar nur einen mageren Lohn auszahlt, soll dann, wenn er sein Geschäft verkauft, nicht nachträglich Steuern bezahlen; das ist die Grundidee. Das bedeutet genau das Gegenteil: Niemand ist dann daran interessiert, Ausschüttungen zu machen, denn diese werden besteuert, wenn wir beschliessen, dass die Besteuerung erst ab einem hohen Prozentsatz möglich sein soll, wenn man verkauft und nichtbetriebsnotwendiges Kapital herausnimmt. Wir haben also genau gegensätzliche Tendenzen im Teil 2 gegenüber dem Teil 1. So viel zur Kohärenz respektive inneren Widersprüchlichkeit der Gesamtvorlage.
Hier geht es darum, Folgendes zu überlegen: Wenn jemand Kapital angehäuft hat, Reserven geschaffen hat - wie das auch Herr Bührer gesagt hat, das macht Sinn -, was passiert dann, wenn sich dann nach dem Verkauf herausstellt, dass man einen Teil dieses Kapitals, das da jetzt vorliegt, gar nicht mehr für den Betrieb braucht? Wie wird das besteuert? Das ist die eigentliche Frage.
Sie haben den Antrag der Minderheit I (Rime), die sagt: Nur wenn man mindestens zu 50 Prozent an diesem Unternehmen beteiligt war, soll überhaupt etwas passieren. Die Mehrheit sagt: 20 Prozent. Beim Beschluss des Ständerates sehen Sie, dass er noch ein paar Dinge drinhat, die wir glücklicherweise hinausgekippt haben, nämlich dass eine Besteuerung nur notwendig sein soll, wenn auch die Mitwirkung des Verkäufers bei der Herausnahme des nicht mehr betriebsnotwendigen Kapitals nachgewiesen wird. Das haben wir gestrichen, das war eine gute Tat.
In meinem Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit II, finden Sie auch die Fünfjahresfrist nicht mehr. Mein Antrag ist ein Vermittlungsantrag; ein entsprechender Antrag wurde im Ständerat von Herrn Schiesser eingebracht. Er hat dort leider keine Mehrheit gefunden, aber doch eine beträchtliche Unterstützung. Wir gehen wie die Mehrheit von 20 Prozent aus. Wir haben diese Fünfjahresfrist nicht drin, weil man sowieso eine Nachführung der Geschichte machen muss, auch über fünf Jahre. Denn wenn man nach viereinhalb Jahren Kapital herausnimmt, muss man das ja auch noch nachweisen können, damit es überhaupt zur Besteuerung kommen kann. Wir haben uns auch von der Verwaltung sagen lassen, dass das auch über eine noch längere Zeit gehen könnte.
Mein Antrag beinhaltet die Definition, was unter "nichtbetriebsnotwendigen flüssigen Mitteln" und "jederzeit realisierbaren Aktiven" zu verstehen ist. Es ist die Ausdeutschung dessen, was hier gemeint ist. In den anderen Anträgen ist das nicht klar. Das ist der Vorteil meines Antrages. Aus fiskalischer Sicht hat er eben auch den Vorteil, dass es hier nicht um die 50-Prozent-Grenze geht und dass wir keine Begrenzung auf fünf Jahre haben. Es ist ein Vermittlungsantrag, um in dieser Geschichte doch auch die Situation für die Ausschüttung etwas interessanter zu machen, damit man sich auch im Laufe seines Unternehmer- bzw. Unternehmerinnenlebens einen anständigen Lohn bezahlen kann und hin und wieder Ausschüttungen macht. Denn man weiss, am Schluss wird man besteuert. Es ist vielleicht intelligenter, das dann zu tun, wenn man Ausschüttungen macht und davon profitiert hat, dass hier Geld geflossen ist.
Ich möchte Sie auch im Namen der SP-Fraktion bitten, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen, auf jeden Fall den Antrag der Minderheit I abzulehnen, und wenn Sie dann leider nicht meinem Minderheitsantrag gefolgt sind, stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit zu. Wichtig ist auch, dass wir eine Differenz zum Ständerat haben. Ich würde Ihnen empfehlen, auf keinen Fall der Fassung des Ständerates zu folgen.