preparatory:AB 138040
Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-09
Wortprotokoll
Die Minderheit I (Rime) möchte bei den Beteiligungsquoten deutlich höher gehen als der Ständerat, der 20 Prozent vorgegeben hat, und damit die Anzahl der allenfalls zu besteuernden Fälle stark reduzieren. Gemäss den massgebenden obligationenrechtlichen Bestimmungen ist es klar, dass es einer Mehrheit der Beteiligungsrechte bedarf, um das Ausschüttungsverhalten einer Kapitalgesellschaft zu bestimmen. Dies ergibt sich aus Artikel 703 in Verbindung mit Artikel 698 Absatz 2 Ziffer 4 des Obligationenrechtes. Insofern ist der Antrag der Minderheit I [PAGE 853] richtig und eigentlich zu unterstützen. Nur wer das Ausschüttungsverhalten einer Gesellschaft beeinflussen kann, ist in der Lage, vor der Veräusserung von Beteiligungsrechten eine Dividende zu beschliessen und dann auch zu beziehen.
Nun ist es aber so, dass sich die WAK-SR und nach ihr auch der Ständerat nach einer längeren Diskussion und nach einer Auslotung der Situation mit den Kantonen deutlich für die Beteiligungsquote von 20 Prozent ausgesprochen haben. Meine Fraktion will die Behandlung des Geschäftes, wie schon beim Eintreten dargelegt, beschleunigen und deshalb möglichst wenige Differenzen zum Ständerat schaffen. Sie wird sich grossmehrheitlich für die Lösung der Mehrheit aussprechen; einige werden der Minderheit I (Rime) folgen.
Die Minderheit II (Fässler) möchte auf das ursprüngliche Konzept des Bundesrates respektive auf das modifizierte Konzept von Herrn Schiesser zurückkommen und bei jeder fraglichen Transaktion eine Besteuerung der nichtbetriebsnotwendigen Aktiven vornehmen. Abgesehen von der damit beabsichtigten Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer auf Raten wird mit diesem Antrag die eher kleingewerbliche Wirtschaft unseres Landes geschwächt. Die Unternehmungen werden damit tendenziell nämlich gezwungen, mit möglichst schlanken - man könnte auch sagen: ausgehungerten - Bilanzen zu arbeiten und entsprechend anfällig für wirtschaftlich schlechte Zeiten zu werden. Es gilt doch immer noch das Sprichwort: Spare in der Zeit, so hast du in der Not. Wenn man das tut, soll man nicht dafür bestraft werden.
Wir wollen keine Beteiligungsgewinnsteuer - auch nicht auf Raten - und stehen zu unserer Wirtschaft. Wir bitten Sie deshalb, hier beim Konzept des Ständerates zu bleiben und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.