Lexipedia

preparatory:AB 138043

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-09

Wortprotokoll

1. Aus der Sicht des Bundesrates ist die wichtigste Korrektur, die Sie vornehmen, wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, das Weglassen der Mitwirkung des Verkäufers. Auf diesen Punkt möchte ich Sie gerne festnageln, denn wenn Sie diesen Punkt streichen, hat der Bundesrat keine Mühe, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Wenn Sie ihn nicht streichen, dann, das kann ich Ihnen sagen, wird es vermutlich nie wieder eine indirekte Teilliquidation geben; da können Sie mir sagen, was Sie wollen, das ist ein Kriterium, das für mich irgendwo eine Barriere ist.

Anders kann man die Konzeptfrage beurteilen. Die Konzeptfrage war ja dadurch gekennzeichnet, dass der Bundesrat gesagt hat, wir machen diese indirekte Teilliquidation einmal, mit dem Prinzip des "vollen Portemonnaies", das ausgeschüttet wird, dann herrscht Klarheit. Und weil dann tatsächlich die Frage der nichtbetriebsnotwendigen, ausschüttungsfähigen Reserven der Liquidität zu diskutieren war, kam die Frage auf, welches die entsprechenden Kriterien sein könnten. Es war das Bemühen einer Minderheit im Ständerat, gewissermassen das, was man zur Definition dieses Begriffes in einer Verordnung brauchen würde, hier ins Gesetz zu schreiben. Deshalb ist der Artikel, wie er jetzt im Antrag der Minderheit II (Fässler) aufgenommen wird, eigentlich so ausgiebig ausgefallen: weil er letztlich eben auch Verordnungscharakter hat und eigentlich der Vorwegnahme von zusätzlichen Gerichtsurteilen dienen wollte; das ist die Idee dahinter.

Nun, wie gesagt, für den Bundesrat ist das Weglassen der Mitwirkung ein zentraler Punkt.

2. Ich bin der Auffassung, dass Sie mit 20 Prozent - und das findet auch die Mehrheit Ihrer Kommission - dem Anspruch der massgebenden Beteiligung gerecht werden. Wovon sprechen wir? Wir sprechen von Unternehmen. Es sind ja KMU. Die indirekte Teilliquidation ist immer ein Systemwechsel vom Privatvermögen in ein Geschäftsvermögen. Ergo reden wir hier sogar von Familienunternehmen. Natürlich hat dann, wer 50 Prozent und mehr hat, das Unternehmen gewissermassen im Alleingang. Aber wir glauben, dass eben schon 20 Prozent eine massgebende Beteiligung sind.

Deshalb ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission bei Ziffer 1 Artikel 20a zuzustimmen.