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AB 138059

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Der Präsident gestattet mir sicher eine kurze Vorbemerkung - vor der Begründung des Antrages - zu den Beratungen des Kollektivanlagengesetzes. Das scheint mir nötig nach der unrühmlichen Debatte zu den Ordnungsanträgen, die Sie leider abgelehnt haben.

Es wurde uns vorgeworfen, wir würden beim KAG Verzögerungstaktik praktizieren. Das Gegenteil ist der Fall. Aber wir nehmen es sehr ernst mit der Beratung des Gesetzes. Ich möchte Ihnen nochmals in Erinnerung rufen, was eigentlich die Zielsetzungen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) sind. Es sind zwei: Zum einen ist es die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Marktes für kollektive Kapitalanlagen gegenüber dem Ausland, zum anderen zugleich der verbesserte Schutz der Anlegerinnen und Anleger. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie bei der ersten Beratung des KAG den Schutz der Anlegerinnen und Anleger derart ausgehöhlt haben im Vergleich zu dem, was uns der Bundesrat vorgelegt hatte, dass wir das Gesetz, so, wie es aus der nationalrätlichen Beratung kam, ablehnen mussten.

Der Ständerat hat nun einige Schritte in Richtung eines verbesserten Anlegerschutzes gemacht. Ich nehme diese Beschlüsse heute mit meinen Anträgen wieder auf, weil die WAK in der einseitigen Besetzung dem Ständerat nicht gefolgt ist. Ich bitte Sie jetzt, diese Beratung mit der vollen Seriosität zu führen, wie es dieses Gesetz eben verdient.

Es geht um vier Bereiche, die ich Ihnen mit meinen Anträgen zur Diskussion stelle: Es geht zum Ersten um die Verankerung der Sicaf, es geht zum Zweiten um die Frage der Transparenz in der Bezeichnung eines Anlagefonds, es geht zum Dritten um die Haftung der Depotbank, und es geht zum Vierten um die Verrechnungssteuer bei den Thesaurierungsfonds.

Mit meinem Antrag zu Artikel 2 - jetzt komme ich zur Begründung - beantrage ich Ihnen, dass wir zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zurückkehren. Ich erinnere Sie daran, dass der Bundesrat vorgeschlagen hatte, die Sicaf - mit festem Kapital - vollumfänglich dem Kollektivanlagengesetz zu unterstellen. Sie lehnten das ab. Der Ständerat hat nun die Sache sicher gut gemeint, aber meines Erachtens im Ergebnis aus der Sicht des Anlegerschutzes "verschlimmbessert". Er unterstellt zwar, im Vergleich zum Nationalrat, einen Teil der Sicaf neu dem Gesetz, das aber nur bei nichtkotierten Gesellschaften, die neu - und das ist das Schlimme daran - für die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geöffnet werden, etwas, was der Bundesrat zu Recht aus der Sicht des Schutzes der Anlegerinnen und Anleger verhindern wollte. Und hier liegt das Problem der ständerätlichen Lösung.

Sie gestatten mir einen Rückblick auf den Entwurf des Bundesrates. Der Bundesrat hat mit dem Entwurf zum KAG einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem alle Formen der kollektiven Kapitalanlagen erfasst werden, seien dies nun offene oder geschlossene. Bei den offenen kollektiven Kapitalanlagen wie den vertraglichen Anlagefonds und den Sicav haben der Anleger und die Anlegerin das Recht, die Anteile der Gesellschaft jederzeit zurückzugeben. Bei den geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen hingegen, also bei den Kommanditgesellschaften, für kollektive Kapitalanlagen und bei den Sicaf, hat der Anleger kein Rückgaberecht. Er kann die Anteile also nur veräussern, wenn sie an der Börse kotiert sind. Deshalb sah der bundesrätliche Entwurf zu Recht vor, dass die normalen Anlegerinnen und Anleger nur in offene kollektive Kapitalgesellschaften oder in kotierte Sicaf investieren können sollen. Damit haben sie die Möglichkeit, jederzeit aus dieser Anlage auszusteigen.

Aus diesen Gründen und weil sie risikobehaftet sind, sollten Anlagen in Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen und in nichtkotierte Sicaf nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zugänglich sein und nicht dem Publikum. Die Mehrheit lehnte es dann ab, die Sicaf dem Gesetz zu unterstellen. Auf die Gründe möchte ich aus Zeitgründen nicht eingehen.

Was ist im Ständerat geschehen? Der Ständerat hat gesehen, dass die Lösung des Nationalrates unbefriedigend ist. Er hat sich dann um eine vermittelnde Lösung zwischen den beiden Positionen bemüht. Er hat aber - wie sich zeigt, wenn man die Lösungen anschaut - die Bestimmung "verschlimmbessert". Qualifizierte Anlegerinnen und Anleger haben ein geringes Schutzbedürfnis, und daher sollten die Sicaf für die qualifizierten Anleger nicht mehr dem Gesetz unterstellt werden, anders als im Entwurf des Bundesrates. Gleichzeitig hat der Ständerat nun aber beschlossen, dass die geschlossenen Anlageformen für die Kleinanlegerinnen und -anleger geöffnet werden, und das ist das Problem des Beschlusses des Ständerates.

Deshalb sollten wir dem Beschluss des Ständerates eben nicht folgen, sondern dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates. Denn die Folge dieses Beschlusses ist es, dass wir zum einen nur einen kleinen Teil der Sicaf diesem [PAGE 860] Gesetz und damit auch der prudenziellen Aufsicht durch die EBK unterstellen und dass zum anderen Kleinanlegerinnen und -anleger zugleich in Anlagen investieren können, deren sie sich nicht mehr entledigen können, die nicht veräusserbar sind. Die Lösung des Ständerates ist damit in höchstem Masse unbefriedigend, und das zeigt eben auch, dass sie einer ganz seriösen Prüfung bedarf, welche unsere WAK eben nicht vorgenommen hat.

Für dieses Problem gibt es nur eine befriedigende Lösung: Wir unterstellen alle Sicaf, wie das der Bundesrat vorgeschlagen hat, diesem Gesetz und verschliessen zugleich dem normalen Publikum die geschlossenen Anlageformen. Damit haben wir das höchste Mass an Anlegerinnen- und Anlegerschutz und zugleich eine Lösung, welche jenen der Konkurrenzländer wie Luxemburg, Liechtenstein, Deutschland und Frankreich entspricht.

Ich bitte Sie also: Folgen Sie dem ursprünglichen Antrag des Bundesrates.