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AB 138069

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Es ist eine sehr merkwürdige Beratung, die vorher auch zu falschen Ausführungen vonseiten des Kommissionsberichterstatters geführt hat. Ich hoffe, dass wir nun wenigstens bei Artikel 12 Absatz 1ter, bei der Verrechnungssteuer, zu einer ordentlichen Beratung dieses Gesetzes kommen.

Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer. Damit sie diese Funktion wahrnehmen kann, muss sie in Bezug auf die Erhebung die gleiche Periodizität haben wie die Grundsteuern. Jetzt ist es so, dass die Einkommens- und die Gewinnsteuer bei den Thesaurierungsfonds jährlich erhoben werden. Folglich ist es ja logisch, dass die Verrechnungssteuer, damit sie die Sicherungsfunktion wahrnehmen kann, ebenfalls jährlich erhoben werden soll. Die Praxis ist aber eine andere. Die Praxis ist die, dass die Verrechnungssteuer auf diesen Erträgen erst bei der Rückgabe des Anteilsscheins bzw. bei der Liquidation des Anlagefonds erhoben wird. Damit können Sie sich der Verrechnungssteuer entziehen, indem Sie dafür sorgen, dass Sie den Titel in jenem Zeitpunkt nicht mehr in den Händen halten.

Ich bitte Sie: Folgen Sie dem damaligen Beschluss der Kommission - er war meines Wissens einstimmig -, und sorgen Sie dafür, dass die Verrechnungssteuer die gleiche Periodizität wie die Grundsteuern hat! Das entspricht im Übrigen auch einer Empfehlung der Subkommission Oberson, die zum Schluss gekommen ist, dass diese unterschiedlichen Periodizitäten unsinnig sind.

Bleiben Sie bitte konsequent, bleiben Sie bei Ihrem ursprünglichen Beschluss!