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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-09

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-09

Wortprotokoll

Die Situation der 45- bis 54-Jährigen ist bei diesem Revisionsprojekt von Anfang an erkannt worden. Wir haben von Anfang an gesehen, dass es hier Handlungsbedarf gibt, und wir haben versucht, dieser Tatsache in diesem Artikel gemäss der Mehrheit Rechnung zu tragen. Die Versicherten in der Altersgruppe von 45 bis 54 Jahren werden während einer begrenzten Zeit von einem Teil der Arbeitnehmerbeiträge entlastet. Wir sehen allerdings vor, das auf der Reglementsstufe vorzunehmen. Auf der Reglementsstufe sehen wir vor, dass der Bund während fünf Jahren ein Prozent der Arbeitnehmerbeiträge übernimmt. Dafür sind jährlich Kosten von etwa 8,5 Millionen Franken zu erwarten. Das Beitragsvolumen bleibt unverändert. Dafür wird für die betroffenen Versicherten das Preis-Leistungs-Verhältnis im Ausmass dieses einen Prozentes verbessert.

Für die über 55-jährigen Versicherten greift der von Ihnen bereits beschlossene Artikel 26. Dort haben wir ja eine staatliche Garantie vorgesehen; die Begründung dafür finden Sie in der Botschaft. Die Kosten dieser Garantie werden durch die Publica aus den Vermögenserträgen finanziert. Diese Massnahme ist eben auch ohne eine gesetzliche Grundlage möglich. Wir haben von Anfang an gesagt, dass man das in den Reglementen machen kann. Wir werden es so handhaben, wie ich es Ihnen gesagt habe. Um das noch zu verdeutlichen, haben wir ja eine Formulierung vorgeschlagen, die Sie im Antrag der Mehrheit auf der Fahne finden.

Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Ihn anzunehmen würde nämlich bedeuten, dass nicht nur die 9500 Versicherten zwischen 55 und 65 Jahren, sondern - ohne ETH - auch 12 000 Versicherte zwischen 45 und 54 Jahren in den Genuss der von der Minderheit beantragten Garantie kämen. Artikel 26, ich habe es schon erwähnt, sieht generell eine solche Garantie vor, aber eben nur für Versicherte, die im Zeitpunkt des Primatwechsels das 55. Altersjahr vollendet haben. Die staatliche Garantie, wie sie in Artikel 26 jetzt vorgesehen ist, hat für Versicherte ab dem 45. Altersjahr keinen Sinn, da der Garantiebetrag von diesen Versicherten bereits von der in der Botschaft vorgeschlagenen Planung erreicht wird. Diese Finanzierung soll ausschliesslich durch den Bund erfolgen.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.