preparatory:AB 138099
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-14
Wortprotokoll
Wenn Sie hier weiter verzögern wollen, müssen Sie dem Minderheitsantrag zustimmen, das sage ich Ihnen. Dann haben wir keine Botschaft, dann haben wir einfach einen Antrag, der irgendwo im freien Raum schwebt, dann werden Sie mich mit Fragen eindecken, und Sie werden von mir Alternativen und Varianten verlangen, und ich werde mir die Zeit nehmen, solche zu präsentieren, und dann gehen wieder ein oder zwei Jahre ins Land. Ich glaube, hier müssen Sie sich jetzt einfach einmal zusammenraufen und sagen: Augen zu und durch, damit dieses Heiratsstrafeproblem einmal gelöst werden kann. Es stimmt, dass es zwanzig Jahre alt ist, aber es hat in diesen zwanzig Jahren eben auch andere Bundesgerichtsurteile gegeben, solche, die gesagt haben, man dürfe auch zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren keine Diskriminierungen haben, man dürfe auch keine Diskriminierungen in Richtung Konkubinatspaare haben. Es gibt nicht nur dieses eine Bundesgerichtsurteil.
Dann ist da noch etwas ganz anderes; da knüpfe ich jetzt an das an, was Herr Schwaller gesagt hat. Er hat gesagt, er [PAGE 123] möchte eigentlich lieber ein Splitting. Ich kann das nachvollziehen, weil es in seiner Partei zum Programm gehört. Aber wenn Frau Sommaruga sich geäussert hätte, dann hätte sie wahrscheinlich gesagt, sie wolle lieber eine Individualbesteuerung. Genau das ist das Dilemma, in dem wir uns befinden. Sie haben mir im letzten Sommer Aufträge gegeben, die widersprüchlich sind. Die einen haben gesagt: Macht vorwärts mit der Individualbesteuerung! Und die anderen haben gesagt: Bringt endlich das Splitting! In dieser Situation blieb mir nur übrig, eine Sofortmassnahme zu ergreifen. So war das zu verstehen: eine Massnahme, die sogleich wirkt, die einfach ist, die unpräjudizierlich ist, die finanzpolitisch und fiskalpolitisch erträglich ist. Dann sind wir - im letzten Herbst, Sie wissen es - mit dem Antrag auf einen Zweiverdienerabzug gekommen. Wir haben ihn einerseits durch Wachstumselemente, andererseits durch eine Erhöhung der Einverdienersteuer kompensiert. Das ist in Ungnade gefallen.
Jetzt kommen wir - auch in Absprache mit den Kantonen - mit einer neuen Lösung in Bezug auf den Mechanismus. Sie besteht darin, einerseits trotzdem den Zweiverdienerabzug beizubehalten und andererseits einen Ehepaarabzug zu bewilligen und damit eben nicht auf die Variante einzugehen, die von Herrn David ursprünglich ins Gespräch gebracht wurde, nämlich den Steuerrabatt. Dieser Rabatt wurde von den Kantonen einerseits als systemwidrig und andererseits als progressionsverschärfend angesehen. Daher wollen sie ihn nicht. Was wir am letzten Freitag im Bundesrat verabschiedet haben und Ihnen - das möchte ich hier jetzt noch einmal öffentlich bestätigen - noch vor den Sommerferien in einer Botschaft unterbreiten werden, ist jetzt effektiv die Sofortmassnahme bei der Ehepaarbesteuerung mit der vorgesehenen Lösung: einer Kombination aus dem Zweiverdienerabzug und einem neuen Verheiratetenabzug.
Sie können damit rechnen, dass Sie diese Botschaft bald haben werden. Wir sind jetzt aufgrund der Bundesratsbeschlüsse an der Ausarbeitung, und ich bin der Überzeugung, dass wir hier mit der Unternehmenssteuerreform II zeitgleich zum Ziel kommen müssen. Das ist ein Ziel, das ich mir immer gesetzt habe; von diesem Ziel sind wir nie abgewichen. Wir haben ja schliesslich heute Morgen auch nur einen Teil der Unternehmenssteuerreform II verabschiedet, nämlich die indirekte Teilliquidation und die Transponierung. Den ganzen Rest, insbesondere die ganze Dividendenbesteuerung, müssen Sie ja auch noch zuerst behandeln.
Deshalb mache ich Ihnen die Zusicherung, auf der genannten Basis eine Vorlage zu präsentieren, die im nächsten Sommer anhand einer Botschaft im Parlament sauber debattiert werden kann. Dann können Sie die vorgeschlagene Lösung beurteilen und sie allenfalls auch noch beeinflussen.
Für heute möchte ich Sie dringend bitten, diesem Minderheitsantrag nicht zuzustimmen, weil er trotz bestem Willen nicht zielführend ist.