Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-03-14
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Ich habe beim Eintreten gesagt, dass ich drei Anforderungen an diese Vorlage stelle. Sie soll erstens klare Regeln schaffen. Sie soll zweitens Rechtsgleichheit zwischen Unternehmen schaffen, die Gewinne respektive Dividenden ausschütten, und Unternehmen, die diese thesaurieren. Die Vorlage soll drittens eine KMU-freundliche Regelung sein, und zwar sowohl für Unternehmer, die eine Beteiligung verkaufen wollen, wie auch für Unternehmer einer KMU, die eine Beteiligung kaufen wollen. Ich bin der Meinung, dass diese drei Ziele mit dem Vorschlag der Mehrheit nicht erfüllt werden, und ich sage Ihnen gerne, weshalb.
Zur ersten Anforderung: Ein Unternehmer, der seine Beteiligung verkaufen will, kann mit der Lösung der Mehrheit im Voraus nicht abschätzen, ob er die nichtbetriebsnotwendige Substanz einmal wird besteuern müssen oder nicht. Er ist von zwei verschiedenen Faktoren abhängig: erstens von der Finanzkraft des Käufers und zweitens vom Verhalten des Käufers. Klarheit würde aber aus meiner Sicht bedeuten, dass der Unternehmer solche Konsequenzen im Voraus abschätzen kann; das ist eben mit dem Vorschlag der Minderheit der Fall. An Klarheit mangelt es der Fassung der Mehrheit aber auch in folgendem Punkt: Der Erlös aus dem Verkauf soll nämlich nur dann besteuert werden, sofern dem Unternehmen nach dem Verkauf Mittel entnommen werden und der Verkäufer dabei mitgewirkt hat.
In der Kommission haben wir lange über diese Mitwirkung gesprochen. Ich sage es einmal ein bisschen einfach: Ein Verkäufer ist ja bei einer solchen Regelung einfach blöd, wenn er bei der Entnahme von Mitteln mitwirkt. Da ich davon ausgehe, dass Unternehmer nicht blöd sind - vor allem, wenn es darum geht, nicht unnötig Steuern zu bezahlen -, denke ich, dass wir heute schon abschätzen können, dass es bei der indirekten Teilliquidation nicht mehr zu Besteuerungen kommt. Damit schaffen wir doch letztlich einfach ein neues Steuerschlupfloch, nämlich die indirekte Teilliquidation. Rechtssicherheit bedeutet unter diesen Umständen: Sie müssen keine Steuern mehr bezahlen, wenn Sie einen reichen Käufer finden. Ein Experte in unserer Kommission [PAGE 117] hat das in etwa so ausgedrückt: Wenn jemand mit der Lösung der Mehrheit bei einer indirekten Teilliquidation noch Steuern bezahlen muss, dann ist das ein Haftpflichtfall für den Berater.
Mit einer solchen Lösung verstossen wir - damit komme ich zur zweiten Anforderung - meines Erachtens aber auch gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit. Der Unternehmer, welcher sich über Jahre hinweg einen anständigen Lohn bezahlt und Dividenden ausgeschüttet hat und all dies als Einkommen versteuert, würde gegenüber dem Unternehmer, der seine Gewinne über Jahre hinweg thesauriert, krass diskriminiert. Nicht dass ich etwas dagegen hätte, wenn ein Unternehmer seine Gewinne nicht ausschüttet; das kann durchaus sehr gute Gründe haben. Aber was ich nicht unterstützen kann, ist eine Lösung, welche das eine Verhalten gegenüber dem anderen diskriminiert und damit gegen die Rechtsgleichheit verstösst.
Zur dritten Anforderung, zur KMU-Freundlichkeit dieser Vorlage: Gemäss Antrag der Mehrheit ist ein Verkauf nur noch attraktiv, wenn man einen Käufer findet, der so reich ist, dass er den Kaufpreis bezahlen kann, ohne dass er der Firma Geld entnehmen muss, zumindest nicht während der ersten fünf Jahre nach dem Verkauf. KMU-freundlich ist diese Regelung zwar für den Verkäufer, sofern er einen reichen Käufer findet. Er muss, sofern er diesen reichen Konzern findet, keine Steuern bezahlen. Unattraktiv ist diese Regelung aber für alle KMU, die eine Beteiligung kaufen möchten - und diese gibt es auch.
Gänzlich unattraktiv ist diese Regelung für das Management-Buy-out; dieses besteht ja gerade darin, dass das Management, welches eine Beteiligung kauft, den Kaufpreis mit dem firmeneigenen Geld bezahlt. Die Manager werden aber nicht mehr zum Zuge kommen, weil sich der Verkäufer mit der Regelung der Mehrheit lieber einen reichen Käufer angelt.
Zur Minderheit: Der Vorteil der Fassung der Minderheit liegt darin, dass die Regelung für jeden Verkäufer klar ist. Er kann bereits im Voraus und unabhängig davon, an wen er seine Beteiligung verkauft, abschätzen, wie hoch die Besteuerung ausfallen wird. Um den Interpretationsspielraum für die Rechtsprechung einzuschränken, haben wir die Umschreibung der nichtbetriebsnotwendigen Mittel im Gesetz selber genau definiert. Persönlich hätte ich das sogenannte "volle Portemonnaie" noch etwas extensiver definiert, als dies Herr Schiesser getan hat. Ich kann aber mit seinem Kompromiss leben, weil der Antrag der Minderheit einen weiteren Vorteil hat, nämlich dass er sowohl für die verkaufende wie auch für kaufende KMU attraktiv ist. Nicht nur reiche Konzerne sollen Beteiligungen kaufen können, sondern auch KMU. Wie ich bereits gesagt habe, möchte ich auch das Management-Buy-out nicht behindern.
Schliesslich wird mit der Lösung der Minderheit kein spezifisches Verhalten von Unternehmen bevorzugt oder benachteiligt. Der Unternehmer soll unternehmerisch entscheiden - nämlich das tun, was für das Unternehmen mittel- und langfristig am besten ist - und beim Entscheid nicht auf mögliche Steuerschlupflöcher schielen.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Schiesser zu folgen.