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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-14

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Eine der wohl konsequentesten neuen Aufgabenteilungen konnte aus naheliegenden Gründen im Bereich Landesverteidigung hinsichtlich Armeematerial und persönlicher Ausrüstung getroffen werden. Es geht darum, die kantonalen Beschaffungs-, Unterhalts- und Bewirtschaftungskompetenzen und -verantwortlichkeiten aus dem Militärgesetz zu streichen.

Die Kommission unterstützt die neue Regelung. Einerseits ist sie sich bewusst, dass damit eine beträchtliche Anzahl von Arbeitsplätzen in den Kantonen verloren geht. Andererseits wurde sie von den Vertretern des VBS darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren die fachlichen Kompetenzen des privaten Unterhaltsgewerbes in den Kantonen stark gesunken seien. Der entsprechende Strukturwandel sei - mit oder ohne Militäraufträge - nicht aufzuhalten. Immerhin kann man darauf hinweisen, dass der Bund die Kantone [PAGE 135] auch unter der neuen Regelung mit Bewirtschaftungs- und Unterhaltsarbeiten gegen Entschädigung beauftragen kann, wo dies sinnvoll ist. Ich verweise z. B. auf den neuen Artikel 106a.

Zum Militärgesetz hier abschliessend noch ein Hinweis an all die Kollegen unter uns, die während Jahren oder sogar Jahrzehnten immer wieder treu und zuverlässig das Korpsmaterial gefasst und es nach zwei oder drei Wochen "zurückgefasst" haben: Der Begriff des "Korpsmaterials" verschwindet mit der vorliegenden Teilrevision des Militärgesetzes sang- und klanglos und ohne jeden Ersatz aus der Gesetzessammlung. Terminologisch gibt es neu nur noch "die persönliche Ausrüstung" und "das übrige Armeematerial".

Ansonsten haben wir keine Bemerkungen anzubringen.

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