preparatory:AB 138152
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-14
Wortprotokoll
Darf ich eingangs Ihnen, Herr Kommissionspräsident, für die ausgezeichnete Arbeit danken, die Sie während vieler Sitzungen geleistet haben und die Sie auch heute in der Präsentation dieser - man darf das, glaube ich, schon so sagen - Mammutvorlage leisten. Ich glaube, dass kaum je zuvor in diesem Haus 33 Gesetz revidiert oder neu geschaffen wurden, und das in einem einzigen Mantelerlass.
Zweitens möchte ich auch Ihnen für die wohlwollende Aufnahme dieses Projektes danken. Ich glaube, es zeichnet sich jetzt schon ab, dass Sie am Ende dieser NFA zustimmen werden. Darüber bin ich natürlich froh, denn jetzt sind wir bereits in der dritten Phase. Wir sind bereits dabei, die Voraussetzungen zu definieren, unter denen dann letztlich diese Globalbilanz gezogen wird und die Ressourcen verteilt werden. Ich muss Ihnen sagen, dass ich, als wir diese dritte Phase starteten, zum ersten Mal seit meiner Schulzeit wieder mit Formeln der höheren Mathematik konfrontiert worden bin. Es ist ganz klar: In dieser dritten Phase geht es um die "Fleischtöpfe Ägyptens". Da geht es jetzt ums Geld, und da wollen alle auf den Franken genau wissen, was ihnen zusteht. Deshalb begreife ich die bienenhafte Emsigkeit im Vorfeld dieser dritten Phase.
Zum vorliegenden zweiten Projekt sind verschiedene staatspolitische Überlegungen angestellt worden. Ich möchte diese unerwähnt lassen, denn ich glaube, wir haben uns in der ersten Phase ausgiebig darüber unterhalten. Ich möchte, an einzelne Votanten gerichtet, einfach zwei oder drei Bemerkungen machen.
Zunächst, Herr Leuenberger, wir wollen damit keine Sparübung veranstalten. Ich glaube, wenn wir das tun wollten, hätten wir nicht von Anfang an einen Härteausgleich vorgesehen, der eben dort spielen soll, wo es dann am Ende sogenannte Deltas, also Abweichungen gibt. Was wir mit der Vorlage erzielen wollen, ist unter anderem ein Effizienzgewinn. Das ist klar. Dieser Effizienzgewinn ist in einzelnen dieser Gesetze definiert. Wir werden darauf zurückkommen.
Ich bin auch mit all jenen einverstanden, die monieren, dass man eigentlich hätte weiter gehen sollen. Ich selber bin auch dieser Überzeugung: Wenn man schon einen derartigen Aufwand betreibt, wie wir ihn hier betreiben, dann hätte man ruhig einige zusätzliche Aufgaben in diesen Prozess mit einbeziehen können. Wir haben jetzt auf der Stufe der Verfassung ganz wenige Aufgaben, für die ausschliesslich der Bund zuständig ist, und dort sind erst noch Differenzen zu erwarten; wir werden es dann sehen, wenn wir das Nationalstrassenproblem behandeln. Und es gibt eine ganz Reihe von Verbundaufgaben, die wir zwar für die Entflechtung vorgesehen, dann aber zurückgezogen haben, weil wir befürchteten, die Opposition könnte sich summieren und das ganze Projekt gefährden.
Aber ich muss Ihnen sagen: Ich wäre auch für eine etwas radikalere Lösung zu haben gewesen. Wenn wir mit der NFA gute Erfahrungen machen, schliesse ich nicht aus, dass uns dies ermutigt, weitere Schritte zu verwirklichen, nach dem Motto "l'appétit vient en mangeant". Was die Bedenken in Bezug auf den Einbezug der Kantone anbetrifft: Ich glaube, dass es bei den Kantonen zum Teil ähnlich ist wie bei Ihnen. Wenn die Finanzkommission und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ein Thema behandeln, kann es durchaus sehr kontroverse Ergebnisse geben. So war es eben auch bei den Kantonen: Die Konferenz der Kantonsregierungen, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und die Baudirektoren haben aus ihrer Arbeit heraus zum Teil natürlich jeweils eine etwas andere Optik. Das kam in den Anhörungen, die Ihre Kommission durchgeführt hat, da und dort natürlich zum Vorschein.
Wo sind nun die Probleme, die in der Detailberatung auf uns zukommen? Ich glaube, sie sind hier abschliessend genannt worden: Erstens der Nationalstrassenbau; dazu werde ich mich in der Detailberatung sehr deutlich äussern. Zweitens die Frage der Stipendien; Frau Langenberger, ich werde auf Ihr Votum jetzt nicht eingehen, sondern in der Detailberatung darauf antworten. Drittens haben wir im Bereich Bildung und Forschung noch einige Pendenzen. Viertens die Sozialpolitik; Sie haben erste Anträge auf dem Tisch, die in Zusammenhang mit der Invalidenversicherung zu behandeln sein werden.
Ich glaube, man kann jetzt schon sagen, dass das Projekt - von diesen faszinierenden Problemen abgesehen - bei Ihnen allgemeine Zustimmung gefunden hat. Wenn Sie nun in die Detailberatung einsteigen, darf ich noch auf einige wenige Gefahren aufmerksam machen.
Die erste Gefahr ist die, dass die Vorlage verwässert wird; dass wir zwar einen Schritt vorangehen - jetzt reflektiere ich wieder über die Entflechtung im Bereich von Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen -, dass die Kantone im projektgebundenen Unterhalt dann aber sagen: Wir machen hier eine Organisation, die letztlich wieder gewisse Bauherrenfunktionen übernimmt. Das würde die Vorlage verwässern. Vor dieser Gefahr möchte ich deshalb warnen.
Eine zweite Gefahr ist die der Bürokratisierung; das ist auch gesagt worden. Wir sollten im Anschluss an die Programmvereinbarungen nicht zahlreiche neue Verfahren im Bereich des Controllings, der Aufsicht und der Oberaufsicht erfinden, um all diese Programmvereinbarungen mit Reporting- und Controlling-Systemen bürokratisch zu begleiten. Da bin ich mit all jenen einverstanden, die gesagt haben: Wir müssen und sollen den Kantonen doch auch Vertrauen schenken. Sie haben ihre Parlamente, sie haben ihre Regierungen, sie haben ihre Verwaltungen; sie sind in der Lage, all diese Entscheide umzusetzen. Ich nehme auch den Bundesrat in die Pflicht: Wir müssen auch aufpassen, dass wir das Ganze nachher nicht durch übertriebene Aufsichtshandlungen bürokratisieren.
Die dritte Gefahr ist das Nichteinhalten von Versprechen. Wir haben im Zusammenhang mit der Volksabstimmung, die ja doch sehr deutlich ausgefallen ist, einige Versprechungen abgegeben, namentlich im Bereich der Behindertenbetreuung. Das ist das Thema, das auch von Herrn Leuenberger angesprochen wurde. Ich glaube, man kann heute sagen: Mit dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) haben wir in Übereinstimmung und in Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen ein ganz schlankes Gesetz auf die Beine gestellt, das heute den Versprechen entspricht, die wir bei [PAGE 132] der Volksabstimmung abgegeben haben. Ich glaube, darauf kann die Kommission stolz sein.
Die vierte Gefahr ist, dass man, wenn man so viele Gesetze zur Revision vor sich hat, der Versuchung nicht widerstehen kann, anstehende Pendenzen gewissermassen en passant zu lösen und damit alles infrage zu stellen. Dieser Gefahr ist Ihre Kommission nicht erlegen, obschon ich sagen muss: Es gab den einen oder anderen Antrag, bei dem mir vielleicht so für ein paar Sekunden der Verstand stillstand. Aber man hat dann sehr schnell realisiert, in welche Richtung es gehen könnte, und ist der Gefahr nicht erlegen, dieses Infragestellen auf das Projekt zu legen. Dass die NFA eben keine Plattform für pendente Gesetzesprojekte ist, ist damit eigentlich klar geworden.
Abschliessend noch ein kurzer Blick auf den Zeitplan: Wir haben uns in dem Steuerungsorgan, das aus Vertretern der Kantone und der Bundesverwaltung zusammengesetzt ist, gestattet, bereits die nächste Phase in Angriff zu nehmen. Wir wollen das deshalb, weil das ganze Projekt nach unserer Meinung am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte. Das ist ein sehr ehrgeiziger Zeitplan, das ist ein Zeitplan, der davon ausgeht, dass Sie dieses Projekt heute und morgen zu Ende beraten, dass es dann in den Zweitrat geht, dass wir noch im Herbst die Beratungen im Zweitrat aufnehmen können und dass wir parallel dazu während der Sommermonate - das ist aus der Sicht der Kantone keine sehr beliebte Zeit, wir wissen das, aber es bleibt uns nichts anderes übrig - die Vernehmlassung zur dritten und letzten Botschaft durchführen.
Wenn wir diesen Zeitplan nicht einhalten könnten, hätte das eigentlich vor allem zwei negative Auswirkungen: Die erste ist, dass die heute nun wirklich schlechten Fehlanreize in Bezug auf die ganze Subventionspolitik zwischen Bund und Kantonen weiterhin bestehen würden; mit jedem Jahr verlieren wir da sehr viel Geld. Die zweite negative Auswirkung ist, dass dann der Übergang zum neuen System und damit auch die Definition der Globalbilanz und des Ressourcenausgleiches zahlenmässig in der Luft hängen würden. Denn jedes Jahr kommen wieder neue Abschlüsse dazu, die Kantone haben jedes Jahr wieder eine etwas andere Situation, übrigens auch wir beim Bund. Das Abgleichen fällt natürlich schwerer, je mehr Zeit man hier ins Land gehen lässt.
Deshalb ersuche ich Sie, so, wie es jetzt nach der Eintretensdebatte ausschaut, dieses Thema heute und morgen im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zu behandeln und es dann in die Beratungen des zweiten Rates zu übergeben.