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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-14

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-14

Wortprotokoll

Auch im Bereich der Hochschulförderung entfallen die Finanzkraftzuschläge. Deshalb wird Artikel 18 Absatz 4 in diesem Sinne angepasst. Gleichzeitig wird der vom Bund finanzierte Anteil auf höchstens 30 Prozent limitiert. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass dieser Senkung des maximalen Bundesanteiles weder vonseiten der Kantone noch vonseiten der Schweizerischen Universitätskonferenz opponiert worden ist.