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Vischer Daniel · Nationalrat · 2008-03-06

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-03-06

Wortprotokoll

Das Strafrecht eignet sich nicht, um Zeichen zu setzen. Heute entsteht der Eindruck, als würden strafrechtliche Vorstösse benutzt, um einen Moraldiskurs zu forcieren. Das Strafrecht ist eine Ultima Ratio; es kommt dann zum Zug, wenn andere Steuerungsmittel der Gesellschaft versagen.

In letzter Zeit ist es wieder Mode geworden zu sagen, diejenigen, die gegenüber Änderungsvorschlägen wie jenen dieser Volksinitiative kritisch sind, seien auf der Seite der Täter und nicht auf jener der Opfer. Ich verwahre mich gegen diesen Diskurs, gerade weil Vorstösse wie diese Initiative weder generalpräventiv noch spezialpräventiv geeignet sind, geschweige denn in der Beweissicherung eines Prozesses etwas bringen. Wer diesen Diskurs forciert - hier Opfervertreter, hier Täterverteidiger -, führt einen unehrlichen Diskurs, indem er eine gewisse Stimmung zu erzeugen und zu moralisieren versucht und das nunmehr über das Strafrecht einbringt.

Diese Volksinitiative ist unbeholfen, so gut gemeint sie vielleicht war. Sie ist bei den Tatbeständen, die sie von der Verjährung ausnehmen will, uneinheitlich und geht viel zu weit. Diese Initiative unterscheidet nicht zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Wer die Intention dieser Initiative wirklich umsetzen will, müsste eigentlich für alle Straftaten die Verjährung abschaffen. Es ist nicht einzusehen, warum es bei den Sexualstraftatbeständen keine Verjährung geben soll, derweil bei Mord an Nichtminderjährigen die Verjährung gilt. Keine Verjährung gibt es bei Massenmorddelikten, die über das internationale Strafrecht in unser [PAGE 130] Recht hineingekommen sind; sonst hat unser Strafgesetzbuch eine ausgewogene Kaskade.

Der Bundesrat hat recht daran getan, eine Korrektur vorzunehmen, wie sie im Gegenvorschlag enthalten ist. Man kann darüber geteilter Meinung sein; die Dauer der Verjährungsfrist, wie sie vorgeschlagen wird, scheint mir aber sinnvoll. Das ist eine Anpassung, die uns in Bezug auf die Rechtssituation, auf die europäische Strafrechtskodifikation, ins Mittelfeld bringt.

Es ist nun im Zuge dieser Volksinitiative, die klar abzulehnen ist, versucht worden, diesen Themenkreis mit weiteren Vorstössen gewissermassen politisch aufzuladen. Auch Herr Darbellay hat sich offenbar bemüssigt gefühlt, nunmehr auf diesen Zug aufzuspringen; offenbar besteht ein gewisser Innerwalliser Konkurrenzkampf, dass man da dabei sein muss. Man kann doch nicht einfach solche Vorstösse einreichen, die bei derart unklaren Anknüpfungspunkten ein zwanzigjähriges Berufsverbot verlangen! Da werden Sachen in Bezug auf die Härte des Vorgehens völlig ungleich behandelt. Es folgt danach eine Nebenstrafe, ein unverhältnismässiges Berufsverbot, das nicht mehr unserer Rechtssituation und unseren rechtsstaatlichen Gepflogenheiten entspricht. Hier geht es wirklich nur noch darum, einen politischen Diskurs moralisch aufzuladen und dann zu sagen: Wer nicht für mich ist, der ist auf der Seite der Täter, der will keinen Opferschutz. Diese Vorstösse bringen keinen grösseren Opferschutz. Sie führen nur zu einer Situation der Generalverdächtigung, die uns nicht weiterhilft.

Hören wir auf, auf diesem Terrain des Strafrechts, der Berufsverbote einen politischen Diskurs zu führen, bei dem es nicht mehr um sachgerechte Massnahmen geht, sondern gewissermassen darum, zu sagen: Wir sind dann die echten Wahrer der Kinder. Diese Vorstösse bringen den Kindern keinen grösseren Schutz, weil im Einzelfall differenziert werden muss. Undifferenzierte Vorstösse führen im Einzelfall zu Rechtsunsicherheit und vermindern die Steuerungsfähigkeit des Staates und seiner Instrumente. Hören Sie auf zu meinen, wir könnten mit Moralappellen etwas ändern, wenn wir merken, dass die Gesellschaft eigene Wege geht und die Politik ihre Steuerungsfähigkeit verliert.

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