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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-04-16

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei unserem Beschluss vom 29. September 2011 zu bleiben und Nichteintreten zu beschliessen. Warum? Die Vorlage ist an und für sich in sich stimmig. Es ist schwierig, einzelne Elemente herauszubrechen, ohne dabei die Zielsetzung zu schwächen. Wenn nun in der Detailberatung einzelne Elemente gestrichen werden und man die Vorlage deshalb am Schluss ablehnt, ist es meiner Meinung nach ehrlicher, bereits von Beginn weg die gesamte Vorlage zu würdigen. Der Swissair-Fall ist bereits angesprochen worden. Vergessen wir den Swissair-Fall. Dazu braucht es Instrumente im Obligationenrecht; mit dieser SchKG-Revision können wir einen Swissair-Fall nicht anders lösen.

Warum ist meine Minderheit bei der Gesamtwürdigung gegen diese Revision? Ich zähle einzelne Elemente auf, die wir nachher in der Detailberatung allfällig diskutieren werden:

Wir haben das Retentionsrecht. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat beschlossen, das Retentionsrecht zu streichen. Es liegt kein Minderheitsantrag vor. Ich gehe davon aus, dass es deshalb auch keine Abstimmung gibt.

Wir haben in dieser Revision die Möglichkeit, ein Dauerschuldverhältnis einseitig aufzulösen. Wir haben jetzt schon ausserordentliche Kündigungsgründe im Mietrecht. Ich glaube kaum, dass es sinnvoll ist, hier nochmals etwas einzubauen und einzelne Gläubiger zu benachteiligen. Es geht nicht an, einzelne Gläubiger zu bevorteilen, und schon gar nicht, einzelne Gläubiger zu benachteiligen.

Wir haben die Beweislastumkehr für nahestehende Gläubiger. Eine Firma kann sehr schnell in eine schwierige Situation kommen, und da muss man entsprechend schnell handeln. Wenn der Geschäftsinhaber nicht schnell handelt, kann das zu einem Konkurs führen. Es ist dann für einen älteren nahestehenden Gläubiger schwierig zu beweisen, dass er nicht schuldig ist. Die Zeitabläufe sind bei Sanierungsfällen teilweise sehr knapp.

Wir haben eine provisorische Stundung praktisch in einem Geheimverfahren; man muss ja nicht veröffentlichen. Wie will man das tun, ohne dass man die bisherigen Gläubiger beizieht? Ich habe persönlich bis jetzt keinen Sanierungsfall ohne den Beizug aller - aller! - bisherigen Gläubiger erlebt.

Wir haben als Element, das ist bereits angesprochen worden, den Sozialplan. Diesen wollen wir von der Minderheit aus nicht. Das dürfte dann unter Umständen ausschlaggebend dafür sein, wie die Gesamtabstimmung ausfällt, so ist es zumindest in der Kommission gesagt worden.

Wir wollen keine Revision, bei der die Schuldner gestärkt werden - was ja noch positiv sein könnte -, bei der aber gleichzeitig die Gläubigerrechte massiv geschmälert werden. Einer solchen Revision kann die Minderheit nicht zustimmen.

Unserer Meinung nach muss ein Unternehmer, auch ein KMU-Betrieb, rechtzeitig schauen, wie die Firma steht. Dann gibt es meiner Meinung nach, wenn man alle Gläubiger einbezieht, immer Lösungen. Wenn Sie das frühzeitig machen, wenn Sie die Mitarbeiter, die Lieferanten, die alten und neuen Geldgeber einbeziehen, dann ist auch mit dem bisherigen Recht eine Sanierung möglich. Dazu brauchen wir keine neuen Verlängerungen über die provisorische Stundung - das widerspricht eigentlich allen Erfahrungen, die wir in der letzten Zeit, insbesondere bei KMU-Sanierungen, gemacht haben.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen nochmals, Nichteintreten zu beschliessen.