Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-04-16
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-04-16
Wortprotokoll
Ich kann eigentlich gerade beim Votum von Frau Huber hinten beginnen. Wir werden selbstredend dieses Gesetz ablehnen, sollten Sie die Sozialplanpflicht streichen. Ich glaube auch nicht, dass das Gesetz dann noch eine Chance hätte. Dann wären wir nämlich gleich weit wie beim ersten Mal. Es ist richtig, wir sind im zweiten Anlauf, und es ist ebenso evident, dass der Swissair-Fall dieses Gesetz in einem gewissen Sinn ausgelöst hat. Es gab ja unzählige Vorstösse. Die meisten waren gut gemeint, das ist oft so bei solchen Vorfällen, und gingen von falschen Vorstellungen aus. Zum Beispiel war es zum Vorteil der Swissair, dass es kein Konzernkonkursrecht gab, weil nur deshalb die Flugnebenbetriebe überhaupt saniert werden konnten. Aber Besserwisser monierten damals gerade das Gegenteil.
Nun haben wir eine Vorlage, die das Sanierungsrecht strafft, in dubio eher für den sanierungsbedürftigen Betrieb eintritt und gewisse Verfahren beschleunigt. Kernstück auf Arbeitnehmerseite sind zwei Bestimmungen: Zum einen ist das der inzwischen bekannte Artikel 333 OR. Artikel 333 ist ein zentraler Artikel des Obligationenrechtes. Er garantiert, dass bei Übernahmen die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betrieb übergehen, wenn die Arbeitnehmer dafür sind, und ein Jahr lang die arbeitsvertraglichen Bestimmungen des alten Vertrages Fortgeltung haben. Der Bund hatte die Frechheit, beim Swissair-Sanierungsfall diese Bestimmung nicht anzuwenden. Inzwischen hat das Bundesgericht klar festgestellt, dass diese Bestimmung im Falle der Nachlassstundung auch im Konkurs gilt.
Genau das soll heute abgeschafft werden, und genau das wollen wir nicht, weil die Vorlage sonst asymmetrisch wird. Frau Huber will eigentlich eine asymmetrische Vorlage, Herr Schwander will gar keine, und wir sind nur für dieses Sanierungsrecht, wenn es eine soziale Symmetrie enthält respektive fortsetzt.
Das zweite Element ist die Sozialplanpflicht. Sozialpläne und Artikel 333 OR sind nicht einfach komplementär. Der Sozialplan ist eine notwendige Ergänzung eines heutigen Mangels des schweizerischen Rechts, das keine Sozialplanpflicht kennt. Frau Bundesrätin Metzler wollte weiland ja in einem mutigen Schritt, nach dem Swissair-Fall klug belehrt, diese Sozialplanpflicht einführen. Diese Vorlage wurde dann von Bundesrat Blocher vertrödelt bis nicht mehr weiterbehandelt - mutwillig, kann man sagen -, und jetzt hat sie bei klugen Nachfolgerinnen wieder Einkehr in unser Parlament gefunden.
So, wie die Sozialplanpflicht heute in diesem Entwurf ausgestaltet ist, ist sie gewissermassen der unterste Level von dem, was man überhaupt noch Sozialplanpflicht nennen kann. Also, Frau Huber, wenn Sie das nicht wollen, dann sagen Sie ja eigentlich dem Schweizervolk, wir wollten nicht, dass es Sozialpläne gebe, das sollten alle machen, wie sie wollten. Dem muss mit dieser Vorlage ein Riegel vorgeschoben werden. Entscheidend ist auch, dass diese Schiedsgerichtsklausel bleibt, weil sie garantiert, dass die Sozialplanpflicht nicht zu Pseudoverhandlungen führt, die die Arbeitgeber dann einfach abbrechen können, sondern dass durch ein Schiedsgericht sozialadäquat ein Sozialplan statuiert werden kann. Stimmen Sie dem zu!