Walter Hansjörg · Nationalrat · 2013-04-16
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-16
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der Kommission. Zuerst zur Ausgangslage: Für die Beherbergungsleistung kennen wir einen reduzierten Mehrwertsteuer-Sondersatz von zurzeit 3,8 Prozent. Dieser wurde vom Parlament bis Ende dieses Jahres nach Artikel 25 Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes befristet.
Der Bundesrat hat bekanntlich dem Parlament eine Botschaft für einen Einheitssteuersatz unterbreitet. Noch ist der Ausgang dieser beantragten Revision offen. Die Optionen sind uns bekannt: entweder Einheitssatz, eventuell Zweisatzsystem, oder es bleibt beim Status quo mit diesen drei Sätzen, die wir zurzeit kennen. Das dürfte nach meiner persönlichen Einschätzung die wahrscheinlichste Variante sein.
Zur Verlängerung der Befristung: Mittels der parlamentarischen Initiative der WAK-NR will eine Mehrheit eine Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungen für vier Jahre, das heisst bis 2017. Da die jetzige Ausgangslage des zweiten Teils der Mehrwertsteuerrevision offen ist, scheint uns diese Verlängerung zweckmässig.
Ich komme zur Begründung der Branche: Bis zum Inkrafttreten allfällig neuer Mehrwertsteuersätze - es braucht dazu dann noch eine Volksabstimmung - soll die Kontinuität gewahrt bleiben. Änderungen der Steuersätze führen zu administrativen Mehrbelastungen, Mehrkosten und unerwünschten Preisschwankungen. Aus wirtschaftlicher Sicht sei die Branche, so hiess es, auf einen Sondersatz angewiesen. Rund 60 Prozent der Übernachtungen betreffen ausländische Gäste.
Von den Nebeneffekten wäre auch die vor- und nachgelagerte Tourismusbranche tangiert. Der starke Schweizerfranken fordert auch diese Branche heraus. Ein Teuerungseffekt von rund 5 Prozent würde die Wettbewerbsfähigkeit massiv verschlechtern.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt eine befristete Weiterführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes um vier Jahre bis 2017. Sie will Teil B der Mehrwertsteuerreform abwarten. Sie will Kontinuität bewahren und anerkennt die wirtschaftliche Situation der Branche. Die Minderheit argumentiert, dass die Befristungen nicht mit einem Automatismus weitergeführt werden sollen. Die Hotellerie müsse durch gezielte Massnahmen gefördert werden und nicht mit Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip.
Ihre Kommission entschied mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Mehrheit beantragt Ihnen, mit der parlamentarischen Initiative den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsleistungen bis 2017 zu verlängern.
Ich stelle nun fest, dass mein Kollege, Herr de Buman, nicht da ist.