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Wicki Franz · Ständerat · 2001-06-19

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-19

Wortprotokoll

Am 5. November 1999 wurde in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes eine Volksinitiative mit dem Titel "Für eine kürzere Arbeitszeit" eingereicht. Was will diese Initiative? Sie stellt vier Forderungen.

1. Die Volksinitiative verlangt die stufenweise Verkürzung der Arbeitszeit auf 36 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt. Maximal soll eine Jahresarbeitszeit von 1872 Stunden für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen sein; ein Ziel, das schrittweise erreicht werden soll. Im ersten Jahr nach der Annahme der Initiative wären maximal 2184 Jahresarbeitsstunden erlaubt. In der Folge würde dieses Maximum jeweils jährlich um weitere 52 Stunden verringert, bis die angestrebte Jahresarbeitszeit von 1872 Stunden erreicht wäre.

2. Es wird eine Limite bei den Überstunden und bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verlangt. Das Jahresarbeitszeitmaximum darf nur um 100 Stunden überschritten werden. Diese Überstunden sind bei Auszahlung zuschlagspflichtig. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt maximal 48 Stunden. In jedem Arbeitsverhältnis ist eine übliche Arbeitszeit festzulegen.

3. Es wird verlangt, dass Lohnkürzungen verhindert werden. Lohnkürzungen sind nur bei Arbeitnehmern erlaubt, deren Bruttolohn das Anderthalbfache des schweizerischen Durchschnittslohnes überschreitet.

4. Es wird eine subventionierte Arbeitszeitverkürzung gefordert. Unternehmen, welche die Arbeitszeit in einem Jahr um 10 Prozent oder mehr reduzieren und sich vertraglich verpflichten, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, sollen vom Bund finanziell unterstützt werden.

In seiner Botschaft vom 28. Juni 2000 beantragt der Bundesrat Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenvorschlag. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat am 8. März 2001 mit 102 zu 50 Stimmen. Ihre Kommission beantragt Ihnen ebenfalls, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, und zwar mit 9 zu 1 Stimmen.

Die klare Mehrheit unserer Kommission schliesst sich der ablehnenden Haltung des Bundesrates an; zu verweisen ist dazu insbesondere auf folgende Gründe:

Die Regelung der Arbeitszeiten soll weiterhin in der Kompetenz der Sozialpartner bleiben. Eine Festlegung der Arbeitszeit auf Verfassungsstufe mit der damit verbundenen starren Regelung der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Branchen nicht gerecht werden. Die Sozialpartner können am besten beurteilen, ob und inwieweit eine kürzere Arbeitszeit für ihre Branche tragbar ist. Im Übrigen ermöglichen solche sozialpartnerschaftlichen Lösungen der Schweizer Wirtschaft gerade mit Blick auf konjunkturelle Schwankungen die notwendige Anpassungsfähigkeit.

Die mit der Initiative geforderte massive Arbeitszeitverkürzung von heute durchschnittlich 42 Stunden auf 36 Stunden, mit Lohngarantie für kleine und mittlere Einkommen, würde die Lohnkosten und das Preisniveau erhöhen. Am meisten Probleme hätten hauptsächlich kleinere Betriebe sowie Branchen mit hohen Arbeitszeiten, wie etwa die Landwirtschaft. Die Verteuerung der arbeitsbedingten Zusatzkosten würde die Unternehmen zwingen, die teurer gewordene Arbeit durch billigeres Kapital zu ersetzen. Dies würde sich wiederum negativ auf die Lohnsituation und die Arbeitsplätze auswirken.

Das erste Ziel der Initiative, die Beseitigung der Arbeitslosigkeit, ist heute glücklicherweise nicht mehr von erster Priorität. Klar ist aber, dass durch eine starre Arbeitszeitverkürzung der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften noch verschärft würde. Dazu kommt, dass die Volksinitiative auch unliebsame Nebenfolgen hätte. So wird mit der Zunahme der Schwarzarbeit gerechnet, welche der Bundesrat ja mit einem umfassenden Massnahmenpaket bekämpfen möchte.

Schliesslich müsste aber auch aufgrund der mit der Initiative verlangten Subventionierung von Arbeitsplätzen durch Bund, Kantone und Gemeinden mit personellen und finanziellen Mehraufwendungen gerechnet werden. Der Personalbestand in der Bundesverwaltung und in den zahlreichen öffentlichen Dienstleistungsstellen der Kantone und Gemeinden müsste erhöht werden.

Die Mehrheit der Kommission ist daher klar für die Ablehnung der Volksinitiative. In den Kommissionsberatungen kam auch das Thema der Produktivität der Schweizer Wirtschaft zur Sprache. Es wurde darauf hingewiesen, dass die jüngsten Untersuchungen zeigen, dass die Schweiz in Bezug auf die Produktivität keinen Spitzenplatz mehr einnimmt. Wir entschieden uns, die Frage der Produktivität des schweizerischen Arbeitsmarktes im Verhältnis zum europäischen Arbeitsmarkt bei Gelegenheit näher zu untersuchen.

Doch ist es sicher am Platz, hier von dieser Warte aus allen in der Schweiz Arbeitenden für ihren Einsatz, für ihre gute Arbeitsmoral und ihre hohe Arbeitsqualität zu danken; denn die hohe Arbeitsqualität und die gute Arbeitsmoral sind für den schweizerischen Werkplatz herausragende Merkmale und für den Wirtschaftsstandort Schweiz ausschlaggebende Qualifikationselemente. Daher der Dank an alle, die tagtäglich - tagsüber und auch nachts - das Ihre dazu beitragen.