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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2013-03-11

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-11

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Minderheit Pfister Gerhard und damit dem Ständerat zu folgen und die Verfassung des Kantons Schwyz vollumfänglich zu gewährleisten.

Der Grundsatz der freien Willensbildung und der unverfälschten Stimmabgabe war bis 1999 ungeschriebenes verfassungsmässiges Recht, und das nicht etwa, weil es nicht als wichtig erachtet worden ist, sondern weil es vielmehr völlig unbestritten gewesen ist. Mit der neuen Bundesverfassung und einer neuen Praxis des Bundesgerichtes hat ein gewisses Durcheinander eingesetzt, wie bereits erwähnt worden ist. Die neue Bundesgerichtspraxis verlangt vergleichbar grosse Wahlkreise und besagt, dass historische Argumente für die Grösse der Wahlkreise nicht mehr ausschlaggebend sein dürfen. Sie hält natürliche Quoren von über 10 Prozent für unzulässig. Sie geht damit quasi von einem zentral strukturierten Staatswesen mit ähnlich grossen Verwaltungsbezirken aus, was ein diametraler Gegensatz ist zur föderalistischen Struktur und zu den historisch gewachsenen Einheiten unseres Landes. Diese Diskussion ist nicht neu, sie wurde bereits 1919 vor der Einführung der Proporzwahlen geführt. Sie wurde damals klar entschieden: zugunsten der Kantone, zugunsten des Föderalismus. Darum, aus gutem Grund, hat sich das Bundesgericht immer Zurückhaltung auferlegt, und auch die Bundesversammlung war immer gut beraten damit, sich Zurückhaltung aufzuerlegen, was Vorbehalte bei der Gewährleistung der Kantonsverfassungen und der darin enthaltenen Wahlsysteme anbetrifft. Kollege Gmür hat es bereits angesprochen: Wenn Sie die Argumentation des Bundesgerichtes zu Ende denken, hätten wir in der Schweiz irgendwann einmal fünf Wahlkreise, und diese müssten dann ähnlich gross sein. Daraus ersehen Sie, dass nicht die Verfassung des Kantons Schwyz Spannungsfelder mit der Bundesverfassung eröffnet, sondern schon eher die neue Interpretation von Artikel 34 der Bundesverfassung, welche ganz neue Fragen aufwirft.

Wir beantragen Ihnen, die Verfassung des Kantons Schwyz vollumfänglich zu gewährleisten. Stellen wir die Welt nicht auf den Kopf, bleiben wir bei der bewährten Zurückhaltung und Praxis.