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Gmür Alois · Nationalrat · 2013-03-11

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-11

Wortprotokoll

Der Kanton Schwyz hat mit einem Ja-Anteil von mehr als 60 Prozent die Kantonsverfassung angenommen. Das Wahlverfahren war ein wesentlicher Punkt, weshalb diese Verfassung, die Sie jetzt gewährleisten sollten, angenommen wurde. Der Kanton Schwyz hat die seit 1898 geltende Verfassung den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Bevölkerung angepasst.

Das Wahlsystem des kantonalen Parlamentes wurde ausgiebig diskutiert. Schon vor 25 Jahren wollte man dieses Wahlsystem mittels einer Volksinitiative ändern. Dieses Vorhaben fand aber beim Schwyzer Volk keine Unterstützung. Die breitabgestützte Verfassungskommission hat dem Kantonsrat Varianten des Wahlsystems vorgeschlagen. Das Parlament hat jedoch am bisherigen System festgehalten und dieses bewährte System auch in der neuen Verfassung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Der Verfassunggeber will nach wie vor die Gemeinde als Wahlkreis, egal wie gross diese ist. Er will ausdrücklich keine wahlkreisübergreifende Parteistimmenauswertung.

Ich war damals im Kantonsrat, und es wurde klar gesagt, dass man einen Proporz innerhalb der Gemeinden und nicht einen kantonsweiten Proporz will. Daraus ergibt sich in kleinen Gemeinden ein Majorz- und in grossen Gemeinden ein Proporzwahlsystem. Auch hier in diesem Rat hat es Leute, die, obwohl sie im Proporzsystem gewählt werden sollten, faktisch im Majorzsystem gewählt worden sind. Zum Glück haben wir noch keine Verfassungsgerichtsbarkeit, sonst müsste auch die Schweiz in neue Wahlkreise eingeteilt werden.

Die Mehrheit des Volkes im Kanton Schwyz will keine neuen Wahlkreise. Man will, dass jede Gemeinde mindestens einen Kantonsrat stellen kann. Man ist sich bewusst, dass das Wahlsystem ein Mischsystem zwischen Majorz- und Proporzsystem ist, hält das aber für ebenso demokratisch wie ein reines Proporz- oder ein reines Majorzsystem. Man ist der Meinung, dass das seit 115 Jahren praktizierte und einmal vom Bundesparlament genehmigte Wahlsystem bis anhin rechtens war und nicht plötzlich infrage gestellt werden kann.

Eine grosse Mehrheit der CVP-Fraktion respektiert den Willen des Schwyzervolkes und ist für die Gewährung der gesamten Verfassung. Es wäre zudem das erste Mal in der Geschichte des Bundesstaates, dass ein Wahlverfahren für eine kantonale Legislative nicht gewährleistet würde - und dies bei einem Urkanton.