Lexipedia

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2013-03-11

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-11

Wortprotokoll

Verkaufen wir die Marke Schweiz nicht unter ihrem Wert, denn sie gibt den Schweizer Produkten einen wesentlichen Mehrwert! Wir haben es schon gehört: Dieser wird auf rund 20 Prozent geschätzt. Die SP-Fraktion stimmt klar für die 60-Prozent-Klausel bei den Industrieprodukten, wie sie auch die höheren Anforderungen an Lebensmittel mit der 80-Prozent-Klausel unterstützt hat.

Zwei Postulantinnen, Frau Jasmin Hutter und Frau Anita Fetz, deren Anliegen vielleicht bei anderen Themen unterschiedlicher kaum sein konnten, haben 2006 diese Vorlage generiert. Frau alt Nationalrätin Hutter hat explizit einen besseren Schutz der Marke Schweiz postuliert, und Frau Fetz, die heutige Ständerätin, hat die Verstärkung der Marke "Made in Switzerland" gefordert - das und nichts anderes. Damit haben sie zum Ausdruck gebracht, dass die Marke Schweiz keinesfalls geschwächt werden darf.

Diesen Postulatswünschen ist aufgrund eines dazu erfolgten Berichtes der Bundesrat mit dieser Gesetzgebung auch gefolgt. Die Gesetzesvorlage wurde, übrigens sehr sorgfältig, unter der damaligen Justizministerin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, erarbeitet und enthielt ein Konzept, das für Schweizer Industrieprodukte eine 60-Prozent-Schwelle mit neuen Berechnungskriterien vorsah, welche der Entwicklung Rechnung tragen.

Die SP will, dass bei Industrieprodukten ein Wertanteil von mindestens 60 Prozent in der Schweiz hergestellt sein muss, damit sie als Schweizer Produkte, als "produits suisses", gelten dürfen. Dies ist im Interesse des ganzen Industriesektors der Schweiz, insbesondere im Interesse der sehr zahlreichen Zulieferbetriebe. Es darf hier nicht darum gehen, ob das eher den kleinen oder den grossen Betrieben schadet oder nützt: Es geht um den Schutz einer Marke, und es geht auch um den Schutz der Rechtssicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Diese haben einen Anspruch darauf angemeldet, dass ein "produit suisse", ein Schweizer Produkt, nicht zu einem grösseren Teil in anderen Ländern hergestellt werden darf, sondern zu mindestens 60 Prozent mit Schweizer Wertschöpfung erzeugt werden muss.

Wir wollen doch in der Schweiz nicht nur viel Geld in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren - notabene Bundesgeld, worüber wir hier Beschlüsse fassen -, damit die Produktion dann überall sonst stattfindet und der Markenschutz hinter den heutigen Stand der Rechtsprechung zurückfällt und verwässert und geschwächt wird. Nein! Wir wollen auch einen Return on Investment über unsere hohen Auslagen für Forschung, Entwicklung und Innovation, die wir mit den BFI-Botschaften gesprochen haben und hoffentlich noch sprechen werden.

Die 60-Prozent-Regel ist für die Schweizer Uhren, aber auch für viele andere industrielle Produkte ein wichtiger Wettbewerbsvorteil - das ist in der Botschaft des Bundesrates sehr gut dargestellt. Das hat sich nicht verändert. Wir appellieren an Sie, bleiben Sie jetzt auch bei den industriellen Produkten bei 60 Prozent gemäss Beschluss des Nationalrates aus der ersten Lesung und gemäss Entwurf des Bundesrates. Wir lehnen den Antrag der Minderheit I sowie den Einzelantrag Ribaux ab, denn sie wollen die Vorlage verwässern und die Verwendung der Marke Schweiz schon bei einer hälftigen Produktion in der Schweiz zulassen und sie damit entscheidend schwächen. Das Splitting der Vorlage gemäss Einzelantrag Ribaux genügt dem Anspruch an eine langfristige, generelle, allgemeine Gesetzgebung nicht.

Die SP-Fraktion bittet Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit I sowie den Einzelantrag Ribaux abzulehnen.