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Müller Philipp · Nationalrat · 2011-04-13

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-04-13

Wortprotokoll

Der Ständerat hat die vorliegende Motion am 16. Dezember 2010 mit 17 zu 16 Stimmen angenommen. Die SPK Ihres Rates hat sie am 3. Februar 2011 beraten und empfiehlt sie Ihnen zur Annahme. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, Massnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die Zuwanderung der letzten Jahre in geordnete Bahnen zu lenken.

Ich möchte Ihnen kurz darlegen, in welchem migrationspolitischen Umfeld sich diese Motion bewegt. Die schweizerische Wohnbevölkerung wächst sehr rasch. Dabei ist ein progressives Wachstum der Gesamtbevölkerung in der Schweiz zu beobachten. In den Siebzigerjahren wuchs die Gesamtbevölkerung um 135 000 Menschen. In den Achtzigerjahren waren es insgesamt 370 000 Personen. In den Neunzigerjahren wuchs die Gesamtbevölkerung in der Schweiz um 490 000 Menschen an, und in den Jahren von 2000 bis 2009 waren es bereits über 620 000 Menschen: Über 620 000 Menschen lebten Ende des Jahrzehnts mehr in der Schweiz als zu Beginn des Jahres 2000. Von Anfang der Neunzigerjahre bis Ende 2009 hat also die Wohnbevölkerung der Schweiz um über 1,1 Millionen Personen zugenommen. Dies ist eine unmittelbare Folge der hohen Einwanderungsquote.

Damit Sie sich einen Überblick über die Dimensionen verschaffen können, erwähne ich die entsprechenden Zahlen für 2010 - es geht halt nicht ohne Zahlen, wenn man sich ein Bild machen will -: Im Vorjahr sind insgesamt 134 000 Menschen neu zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung gestossen. Davon kamen 90 000 über die Personenfreizügigkeit und 44 000 aus Drittstaaten. Ich spreche hier notabene nicht vom Asylbereich. Nach Berücksichtigung der Auswanderung ergibt sich ein Wanderungssaldo alleine für das Jahr 2010 von plus 68 600 Personen. Bei diesem Wanderungssaldo betrafen 44 000 Personen die Personenfreizügigkeit und 24 600 die Einwanderung aus Drittstaaten. Alljährlich wandern also über 40 000 Menschen aus Drittstaaten neu in die Schweiz ein, aber weniger als 10 Prozent davon kommen über die vom Bundesrat jährlich festgelegten Kontingente als qualifizierte Arbeitskräfte. Bei den Jahresaufenthaltern sind dies beispielsweise für das laufende Jahr, also 2011, 3500 Personen, im letzten Jahr waren es 3000, und im Jahr 2009 waren es 4000 Personen; das sind also weniger als 10 Prozent der gesamten Einwanderung aus Drittstaaten. Mehr als die Hälfte der Menschen aus dem Drittstaatenbereich kommen über den Familiennachzug in die Schweiz.

Die Kommissionsmehrheit verweist auf die genannten Zahlen, die in der Folge der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU, aber auch der Zuwanderung aus Drittstaaten trotz der Wirtschaftskrise in den letzten Jahren konstant hoch geblieben sind. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass alle diese neuen Bewohner Wohnraum, [PAGE 703] Arbeitsplätze, Infrastrukturen usw. benötigen. Dadurch werden die Siedlungsentwicklung und die Immobilienpreise beeinflusst. Während ein Teil der Kommission deshalb in erster Linie die Zuwanderung aus Drittstaaten einschränken will, stellt ein anderer Teil die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union grundsätzlich infrage.

Nicht zu überzeugen vermochte der Bundesrat mit seiner Argumentation gegen die Motion. In seiner Antwort wird zwar in aller Breite auf die Entwicklung im Bereich des Freizügigkeitsabkommens eingegangen. Auffallend ist jedoch, dass die hohen Zuwanderungszahlen bezüglich Drittstaaten für den Bundesrat noch immer keinen Grund darstellen, in diesem Bereich endlich Massnahmen zu ergreifen oder diese Problematik auch nur gebührend zu würdigen - siehe die Antwort des Bundesrates auf die Motion Brändli. Auch der Vertreter des Bundesrates in der Kommission vermochte diesbezüglich nicht zu überzeugen, in keiner Art und Weise.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.