Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-02
Wortprotokoll
Der Motionär hat es gesagt: Der Bundesrat hat am 21. Januar 2009 beschlossen, die Spielbankenabgabe für die sieben Schweizer A-Casinos um 22 Millionen Franken zu erhöhen.
Ich möchte zuerst in Erinnerung rufen, dass der Bundesrat nach Artikel 41 des Spielbankengesetzes den Abgabesatz der Spielbankenabgabe so festzulegen hat, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Im Januar 2009 sah sich der Bundesrat aufgrund der gesetzlichen Vorgabe dazu veranlasst, den Abgabesatz der A-Spielbanken zu erhöhen. Er setzte die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2010 in Kraft. Herr Nationalrat Baumann, Sie haben es richtig erraten: Der Bundesrat hat nicht im Sinn, diese Verordnung wieder rückgängig zu machen; das kann ich Ihnen jetzt schon bestätigen.
Die A-Spielbanken erzielten im Jahr 2007 eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 25 Prozent. Die Gesamtkapitalrendite betrug 17 Prozent. Das sind mehr als die ersten Blättchen eines Radieschensprösschens. Aufgrund dieser Zahlen wäre sogar eine Verschärfung der Progression denkbar gewesen. Der Bundesrat verzichtete aber darauf, weil er sich der Konjunkturlage bewusst war. Die Ergebnisse der A-Spielbanken waren im Jahr 2008 übrigens ähnlich gut wie im Vorjahr. Die heute bekannten Zahlen des Jahres 2009 bestätigen, dass die A-Spielbanken in der Lage sind, ihre Ergebnisse trotz Umsatzeinbussen auf hohem Niveau zu halten. Der leicht sinkende Trend der Bruttospielerträge hält zwar an, und dennoch blieb die durchschnittlichen Eigenkapitalrendite bei 26 Prozent und die Gesamtkapitalrendite bei [PAGE 124] 16 Prozent. Die Dividendenausschüttungen der A-Spielbanken stiegen übrigens in jenen Jahren, die Herr Nationalrat Baumann als wirtschaftlich unsicher bezeichnet, von 36 auf 80 Millionen Franken. Der zusätzliche Steueraufwand erlaubt es also nach wie vor, angemessene Renditen, wie sie das Gesetz vorschreibt, zu erzielen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.