Lexipedia

Wyss Brigit · Nationalrat · 2011-03-02

Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2011-03-02

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, das Erbrecht im Zivilgesetzbuch ist hundertjährig, es ist auf die traditionelle Familie zugeschnitten, und so steht denn auch die Familie im Zentrum des Vermögensübergangs. Dadurch sind die Verfügungsfreiheiten der Erblasserin, des Erblassers eng begrenzt. Das Erbrecht hat aber in den vergangenen Jahrzehnten auch eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung bekommen, wie im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 52 herausgefunden wurde. So betrug beispielsweise im Jahre 2000 das Erbvolumen etwa 30 Milliarden Franken. Durch die demografische Entwicklung konzentriert sich dieses Vermögen heute in der Rentnerinnen- und Rentnergeneration und dient so kaum als Starthilfe, als Existenzsicherung oder zu Ausbildungszwecken, wie es einst angedacht war.

Darum muss beispielsweise das Pflichtteilsrecht der Eltern überdacht werden. Mit einer Lockerung des Pflichtteilschutzes könnte die Erblasserin, der Erblasser über einen etwas grösseren Teil des Vermögens frei verfügen und es in einem volkswirtschaftlich und sozialpolitisch besseren Sinn verteilen. Beispielsweise könnte man die Enkelinnen und Enkel bis zu einem gewissen Grad bevorzugen. Wir werden heute fast doppelt so alt, verglichen mit den Menschen in jener Zeit, als das Erbrecht und das Zivilgesetzbuch geschaffen wurden. Es ist deshalb naheliegend, dass die Pflichtteilsregelung angesichts dieser demografischen Entwicklung überdacht wird, und dazu ist der Bundesrat ja auch bereit.

Eine Überprüfung des Erbrechts drängt sich aber auch im Zusammenhang mit den eingetragenen Partnerschaften sowie mit den unverheirateten Paaren auf. Ihre Kommission, es wurde bereits erwähnt, hat die Motion in dem Sinn angepasst, und sie will sicherstellen, dass es keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren gibt. Trotzdem gehen wir davon aus, dass es unumgänglich sein wird, auch hier Überlegungen anzustellen. Denn auch in diesem Bereich hinkt das Erbrecht der heutigen Lebensrealität hinterher, weil es ganz einfach auf ganz andere gesellschaftliche und Familiensituationen abgestellt hat. 50 Prozent der Ehen werden heute bekanntlich geschieden, und es gibt entsprechend viele Lebensformen, Patchworkfamilien.

Selbstverständlich gibt es im Zusammenhang mit einer Flexibilisierung des Erbrechts auch Fragen in Bezug auf Steuerrecht, AHV und Unterstützungspflicht zu diskutieren. Der Bundesrat hat in seiner kurzen Antwort auf die sehr offen formulierte Motion denn auch nur - aber immerhin - gesagt, dass er bereit sei, eine vertiefte Reflexion über das Institut Ehe anzustellen. Eugen Huber, der Schöpfer des Erbrechts, würde wohl mindestens die Stirn runzeln, wenn er sehen müsste, wie weit das geltende Erbrecht heute von der Lebensrealität entfernt ist.

Der Weg zu einem zeitgemässen Erbrecht wird, das ist uns bewusst, sehr steinig und lang sein. Trotzdem sind die Grünen überzeugt, dass es jetzt an der Zeit ist, diese Diskussion anzustossen, und wir bitten Sie in diesem Sinn, die Motion zu unterstützen.

Wyss Brigit · Nationalrat · 2011-03-02 | Lexipedia | Lexipedia