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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-03-02

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Heer auf Nichteintreten zuzustimmen.

Die unterbreitete Vorlage fokussiert auf die Computerkriminalität, auf das Strafprozessrecht im Bereich der elektronischen Beweismittel und auf das Rechtshilfeverfahren. Warum in diesem Zusammenhang das Zusatzprotokoll gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht behandelt werden soll, ist mehr als fragwürdig, denn das hängige Revisionsverfahren hat mit Computerkriminalität nichts zu tun, weswegen das genannte Zusatzprotokoll auch zur Ratifizierung hätte vorgelegt werden können. Offenbar folgt die Aufteilung politischem Kalkül. Eine solche Salamitaktik tragen wir nicht mit. In der Botschaft hält der Bundesrat denn auch fest: "Jedoch darf die Bedeutung des Übereinkommens über die Cyberkriminalität zum heutigen Zeitpunkt nicht überschätzt werden." Wir hätten also Zeit gehabt, auch über das genannte Zusatzprotokoll zu befinden. Im Übrigen ist die Vorlage schlecht vorbereitet und nicht durchdacht. Sie spricht von neuen Herausforderungen und von grenzüberschreitender Bekämpfung der Cyberkriminalität. Dazu zwei Punkte:

1. Die Konvention stammt aus dem Jahre 2001 und ist damit schon lange veraltet, wissen wir doch alle hier im Saal um die Quantensprünge, welche die Elektronik in den letzten zehn Jahren erlebt hat.

2. Wie wollen wir die Kriminalität über die Grenzen hinweg bekämpfen, wenn keine Grenze vorhanden ist? Internet ist ein weltweiter Freiraum. Entweder wir zensurieren diesen lokal, oder wir setzen klare Grenzen bei den Internet-Service-Providern. Beides ist nicht vorgesehen.

In der Vorlage werden sehr viele Vorbehalte aufgeführt. Die Frage, ob diese Vorbehalte langfristig aufrechterhalten werden können, wurde in der Kommission wie folgt beantwortet: "Es gibt keine Klausel im Vertrag, die sagt, dass ein Staat periodisch überprüfen muss, ob er sie noch aufrechterhält." In Artikel 43 Absatz 2 der Konvention steht aber etwas ganz anderes: "Eine Vertragspartei, die einen Vorbehalt nach Artikel 42 angebracht hat, nimmt diesen Vorbehalt ganz oder teilweise zurück, sobald die Umstände dies erlauben." Gemäss Artikel 43 Absatz 3 erkundigt sich der Generalsekretär des Europarates in regelmässigen Abständen bei den Vertragsparteien nach den Aussichten für eine Rücknahme eines Vorbehalts.

Mit dem revidierten Strafrechtsartikel wird die Grundlage dafür geschaffen, Tätigkeiten im Bereich der Computersicherheit zu kriminalisieren. Mit dem neuen Rechtshilfeverfahren bei elektronischen Verkehrsdaten schaffen wir die Grundlage dafür, dass man auch fiskalische Auskünfte erlangen kann, die dann für Steuerverfahren missbraucht werden; denn nach Artikel 25 Absatz 4 des Übereinkommens darf die ersuchte Vertragspartei die Rechtshilfe nicht mit der Begründung verweigern, das Ersuchen betreffe eine fiskalische Straftat. Da nützen alle gegenteiligen Erklärungen der Verwaltung und des Bundesrates nichts.

Ich fasse zusammen: Das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität ist veraltet, es schafft selbst gemäss Botschaft des Bundesrates keinen eigentlichen Mehrwert, es verwässert einmal mehr den Grundsatz der doppelten Strafbarkeit, und es stiftet zusätzlich Verwirrung in der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Wir haben keine Abgrenzung zu Schengen, zu Interpol, zu bilateralen Polizeiabkommen, zu Europol, zu Eurojust usw. Das Übereinkommen unterstützt das Bestreben der EU, den automatischen Informationsaustausch in allen Belangen voranzutreiben.

Aufgrund all dieser Ausführungen bitte ich Sie, der Minderheit Heer zu folgen.