Lexipedia

preparatory:AB 138924

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-23

Wortprotokoll

Ich war zwar Präsident dieser Kommission, aber jetzt bin ich wieder einfaches Mitglied. Nichtsdestotrotz gestatte ich mir einige Bemerkungen.

Der Nationalrat hat die vorliegende Motion am 3. März dieses Jahres angenommen. Der Bundesrat soll - das ist der Kerngehalt - beauftragt werden, ein nationales Register über RFID-Chips anzulegen. Es geht dabei um die Identifikation mittels Radiofrequenzen. Dieses Register soll Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über Vorkommen und Einsatz der Chips bieten. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion beantragt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen Bericht mit dem Titel "Handlungsbedarf im Zusammenhang mit RFID-Technologie".

Worum geht es? Dem genannten Bericht ist Folgendes zu entnehmen: "RFID steht für 'Radio Frequency Identification' und bedeutet die kontaktlose Identifizierung von Objekten mittels Funkübertragung von Daten. Ein RFID-System besteht aus sogenannten Tags (bestehend aus einer Antenne und einem Chip), die auf oder in zu identifizierenden Objekten angebracht werden, sowie einem Lesegerät, welches mit den Tags kommuniziert. Dadurch ist es möglich, die Objekte berührungslos und ohne Sichtkontakt zu identifizieren, zu registrieren sowie objektspezifische Daten und Informationen auszutauschen und zu verarbeiten."

In diesem Bericht, das scheint mir wesentlich zu sein, hat die Expertengruppe die Risiken analysiert und sich auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob es zurzeit schon entsprechende Mittel gibt. In der Tat werden gewisse Fragen in den Bereichen Datenschutz, Strahlung, Entsorgung usw. beantwortet. Entscheidend ist aber, dass in diesem Bericht auch Empfehlungen abgegeben werden. Es handelt sich um sieben Empfehlungen, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufliste. Ich halte lediglich fest, dass in diesem Zusammenhang tatsächlich ein gewisser Handlungsbedarf, Beobachtungsbedarf, Kontrollbedarf besteht.

Jetzt werden Sie sich fragen, weshalb wir die Ablehnung dieser Motion beantragen, wenn es schon Empfehlungen gibt. Wir tun das ganz einfach deswegen, weil sich diese Motion ausschliesslich darauf ausrichtet, ein nationales Register anzulegen. Aber mit einem nationalen Register lösen Sie die Probleme in keiner Art und Weise; die Verwaltung, die Fachleute haben uns das ganz klar dargelegt. Ein Register ist nicht das geeignete Mittel, um den Problemen und allfälligen Gefahren wirkungsvoll begegnen zu können. Dann kommt noch hinzu, wenn ein derartiges Register installiert werden müsste, dass das mit einem ungeheuren administrativen Aufwand verbunden wäre. Es bestünde ein Missverhältnis zwischen Nutzen und Ertrag. Ich unterstreiche auch zuhanden des Motionärs: Unsere Kommission ist sich bewusst, dass Handlungsbedarf besteht; wir sind uns bewusst, dass gewisse Fragen geregelt werden müssen, aber nicht mit einem nationalen Register. Das wurde uns von der Verwaltung bestätigt, und das bestätigt auch der Bericht, auf den der Bundesrat verwiesen hat.

Wir kommen deshalb zum Schluss, dass hier eine vertiefte Auseinandersetzung richtig und notwendig ist. Aber die einseitige Stossrichtung mit diesem nationalen Register können wir nicht unterstützen. Deshalb beantragen wir Ihnen die Ablehnung der Motion.