Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-23
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-23
Wortprotokoll
Ich muss zuerst eine Interessenbindung offenlegen: Ich bin trotz meines Alters zumindest erbrechtlich noch ein Kind, weil meine nur unwesentlich jüngere Frau noch ihre Eltern hat und deshalb potenzielle Erbin und damit Kind ist. Darum äussere ich mich materiell in der Sache nicht. Es geht mir um etwas anderes.
Wir haben im Parlament ja die primäre Aufgabe, Entscheide zu fällen, die Gesetze betreffen, die auch andere Angelegenheiten zum Inhalt haben. Wir müssen uns immer wieder überlegen, inwieweit wir in den Entscheidungsweg eingebunden sind bzw. sein wollen. In allen Voten ist zum Ausdruck gekommen, dass es an sich wünschbar wäre, einmal detailliert und in Kenntnis konkreter Vorlagen über die Sache zu sprechen. Von einigen Rednern wurde dann aber gesagt, um dies anzustossen, brauche es eine Motion, die möglichst klar sei und gleichsam bereits den Inhalt dessen umfasse, was später herauskomme. Andere Redner haben gesagt, die Motion sei nur schon durch die Begründung zu konkret gefasst. Dritte wiederum meinen, sie sei zu schwabbelig abgefasst usw.
Wir müssen doch realistisch sein: Wir können in einem grösseren Segment den Entscheidungsweg dann und nur dann einschlagen, wenn wir die Formulierung am Anfang relativ allgemein belassen. Die Erwähnung dessen, dass eine Überprüfung des Pflichtteilsrechts wünschbar sei, mit einzelnen Beispielen, ist doch die einzige Möglichkeit, auf dem Motionsweg irgendetwas anzustossen mit Blick auf ein Gebiet, bei dem wir eigentlich alle der Auffassung sind, es bedürfe einer Revision. Es wäre eine Überforderung des Parlamentes, wenn wir schon zum jetzigen Zeitpunkt sagen müssten, wir wollten das, das und das. Hier beginnt das Zusammenspiel zwischen Parlament, Verwaltung und Bundesrat. Den Anstoss geben, das sollen und dürfen wir. Die detaillierte Ausarbeitung dessen, was im Rahmen des Auftrags liegt, soll aber durch den Bundesrat erfolgen. Dann und nur dann sind wir in der Lage, zu all den hier aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen, vor dem Hintergrund eines konkreten Gesetzestextes, vor dem Hintergrund einer Botschaft, in welcher alle Vor- und Nachteile, alle Eventualitäten und Varianten aufgezählt werden können.
Wenn wir sagen, ein so verstandener Anstoss genüge nicht, können wir es schlicht vergessen, irgendwann wieder einmal etwas auf dem parlamentarischen Weg anzustossen, das etwas komplexer ist.