Lexipedia

von Graffenried Alec · Nationalrat · 2013-12-11

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-12-11

Wortprotokoll

Avec ma proposition de contre-projet direct, je reprends le contre-projet indirect de la commission, comme cela a été expliqué tout à l'heure par le rapporteur.

Aujourd'hui, les "take away" profitent d'un taux de TVA réduit. Je propose d'adapter le taux de TVA des "take away" à celui des restaurants.

Ce contre-projet a été élaboré par la Division principale de la TVA de l'Administration fédérale des contributions; il est donc adapté à la pratique.

On a dit tout à l'heure que ce contre-projet était trop compliqué. Ce n'est pas le cas: il y a toujours des interfaces, des "Schnittstellen". Ce que je propose, c'est tout simplement d'adapter ces "Schnittstellen" à la réalité, avec une différenciation chaud/froid: les "take away" qui fonctionnent comme des restaurants paieront la TVA comme les restaurants. C'est tout!

Je vous invite donc à soutenir ce contre-projet.

Die Gastrosuisse-Initiative wurde ja zu einem Zeitpunkt lanciert, als die Reform der Mehrwertsteuer noch Aussicht auf Erfolg hatte. Unterdessen ist die Vereinfachung der Mehrwertsteuer bekanntlich gescheitert, und damit auch eine einfache Umsetzung der Gastrosuisse-Initiative. Wir Grünen - Herr Schelbert wird es noch genauer ausführen - lehnen die Initiative, wie sie nun vorliegt und umgesetzt werden könnte, mehrheitlich ab. Für das Anliegen der Initianten haben wir jedoch Verständnis: Take-aways werden bei der Mehrwertsteuer privilegiert und Restaurants diskriminiert. Diese Ungleichbehandlung ist zu beseitigen. Zu diesem Zweck unterbreiten wir Ihnen einen Gegenvorschlag.

Nahrungsmittel werden bei der Mehrwertsteuer aus sozialpolitischen Gründen günstiger besteuert als andere Konsumgüter. Als Nahrungsmittel gelten Speisen und alkoholfreie Getränke. Sofern sie nur verkauft werden, sind Nahrungsmittel zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert; auch für Speisen, die von der Kundschaft mitgenommen werden - Stichwort Take-away -, gilt der reduzierte Satz von 2,5 Prozent. Sobald aber eine gastgewerbliche Dienstleistung vorliegt, kommt der Normalsatz von 8 Prozent zur Anwendung. Darin liegt die ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung zulasten des Gastgewerbes. Das gilt vor allem für die Verpflegung am Mittag; das können Sie auf der Gasse oder an Bahnhöfen ohne Weiteres selber beobachten. Als gastgewerbliche Leistungen gelten die Abgabe von Speisen und Getränken zum Konsum vor Ort, im Restaurant, sowie der Partyservice beim Kunden zu Hause. Ebenso ist zu bedenken, dass das Gastgewerbe im Gegensatz zur Take-away-Branche viele Ausbildungsplätze anbietet. Die steuerliche Bevorteilung der Take-away-Branche fördert zudem das Littering, was mit Kosten für die Allgemeinheit verbunden ist.

Es ist sinnvoll, Take-away-Leistungen, die im Grunde wie gastgewerbliche Leistungen daherkommen, zum Normalsatz zu besteuern. Diese Regelung entspricht der heute auf Strassen und Plätzen in der Schweiz gelebten Realität viel besser und bringt weder sozialpolitische Nebeneffekte noch grosse Einnahmenausfälle in der Bundeskasse. Unser Gegenvorschlag ist also eine einleuchtende Alternative. Das Abgrenzungskriterium sind warme oder kalte Speisen. Damit unterliegen nun auch viele Take-aways wie die Restaurants dem Normalsatz. Wir erfinden hier nichts Neues, wir unterstellen nur die Take-aways denselben Regeln, wie sie für die Restaurants schon gelten. Diese Regelung wurde durch die Mehrwertsteuerverwaltung selber ausgearbeitet. Sie ist daher auch vollzugsfähig.

Nun hat der Kommissionssprecher dagegen eingewendet, sie verstosse gegen die Rechtsgleichheit, da Gleiches ungleich besteuert werde. Genau dasselbe ist natürlich gegen die heute geltende Regelung anzuführen, und das ist ja der Ursprung dieser Initiative. Wir sind der Meinung, dass eben das Gleiche nach Massgabe seiner Gleichheit gleich besteuert wird. Auch bei unserem Gegenvorschlag ist diese Besteuerung, ebenfalls unter dem Titel der Rechtsgleichheit, korrekt umsetzbar.

Nun wird ausgeführt, unsere Lösung sei kompliziert und bürokratisch, und dieser Einwand trifft natürlich zu. Dagegen ist einzuwenden, dass die Mehrwertsteuer grundsätzlich ein bürokratisches Monster ist. Hingegen stellt der Vollzug weder an der Migros-Kasse noch im Restaurant ein Problem dar. Das Inkasso erfolgt weitgehend automatisiert. Die Steuer ist bereits in die Preise eingerechnet. In der Regel wissen Sie gar nicht, welchen Mehrwertsteuersatz Sie für ein Produkt bezahlen müssen, weil er eben bereits in den Preis eingerechnet ist. Genauso würden künftig die Preise von Take-away-Speisen abgerechnet.

Bereits heute gelten an jeder Ladenkasse verschiedene Mehrwertsteuersätze. Hier kann also das Problem nicht liegen. Solche Schnittstellen bestehen bereits heute. Alles, was wir verlangen, ist, dass wir die Schnittstellen etwas verschieben und einen Beitrag zu einer gerechteren Steuer leisten.

Wir danken Ihnen daher, wenn Sie meinem Einzelantrag zustimmen.