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Hess Hans · Ständerat · 2001-06-20

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-20

Wortprotokoll

Mein Antrag unterscheidet sich optisch nur unwesentlich vom Antrag der Mehrheit der WAK. Ich will selbstverständlich, dass die Goldreserven, die wir nicht mehr benötigen, bewirtschaftet werden, weshalb ich für die Errichtung eines Fonds bin. Ich bin auch dafür, dass dieser Fonds befristet wird und dass wir es einer späteren Generation überlassen, dann gelegentlich wieder über diesen Fonds zu befinden. Inhaltlich ist in meinem Antrag jedoch ein gewichtiger Unterschied enthalten: Nach meinem Antrag soll aus den Erträgen aus dem Fondsvermögen kein Geld an eine noch zu errichtende Stiftung fliessen. In Klartext bin ich also gegen die Errichtung einer Stiftung.

Weshalb bin ich nun gegen die Errichtung dieser Stiftung? Nach meiner Analyse glaube ich unter den Befürwortern der Stiftung drei Kategorien ausmachen zu können: Die erste Kategorie ist jene, die aufgrund der bundesrätlichen Zusicherung im März 1997 eine Verpflichtung wahrnehmen zu müssen glaubt, eine solche Stiftung zu errichten, weil damals insbesondere dem Ausland gegenüber entsprechende Zusicherungen signalisiert wurden. Ich weiss, das ist eine Wiederholung, das wurde hier auch schon gesagt. Ich habe auch Verständnis dafür, dass die Befürworter der Stiftung diese Wiederholung nicht gerne haben. Die zweite Kategorie glaubt, die reiche Schweiz könne und müsse sich eine solche Stiftung leisten. Die dritte Kategorie sind jene, die sowohl eine moralische Verpflichtung aus der Zusicherung von 1997 wahrnehmen zu müssen glauben als auch überzeugt sind, die Schweiz könne und müsse sich diese Stiftung leisten.

Ich erlaube mir nun zu begründen, weshalb ich überzeugt bin, dass alle drei Kategorien der Befürworter des Stiftungsgedankens falsch liegen: Es ist unbestritten, dass die Idee der Stiftung unter dem Druck der Forderung nach Entschädigung für die Holocaust-Opfer entstanden ist. Herr Bundesrat Villiger hat das nun heute auch so zugegeben. Nach den Zahlungen der Banken, Versicherungen und von Firmen in Milliardenhöhe besteht für die Schweiz unter diesem Titel weder juristisch noch moralisch eine Verpflichtung, zusätzliche Leistungen zu erbringen. Mit der Entschädigungszahlung an die Opfer des Holocaust ist die Notwendigkeit zur Errichtung dieser Stiftung, welche weitere Leistungen erbringen soll, nicht mehr gegeben. Damit kann auch der ursprüngliche Gedanke zur Errichtung der Stiftung fallen gelassen werden.

Die Errichtung der Stiftung ist aber auch unter dem Gesichtspunkt, die reiche Schweiz könne und müsse sich eine solche Stiftung leisten, nicht gerechtfertigt. Natürlich ist es richtig, dass wir im Vergleich zu Drittweltstaaten ein reiches, sehr reiches Land sind. Wenn es aber darum geht, unsere Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt des Reichtums zu beurteilen, haben wir uns nicht mit Drittweltländern zu vergleichen, der Vergleich ist vielmehr mit vergleichbaren Industriestaaten anzustellen; auch hier gilt es Gleiches mit [PAGE 422] Gleichem und Ungleiches mit Ungleichem zu vergleichen. Wenn man sich dies vor Augen hält, ist es eigenartig, wie hartnäckig sich in unserem Land die Wohlstandsillusion halten kann.

Bei der Lektüre eines Zeitungsartikels in der "NZZ" vom 21./22. April 2001 unter dem Titel "Auf Konsens und Konkordanz fixiert und blind für die Kosten" bin ich auf die Tatsache gestossen, dass die Daten der OECD schon vor Jahren zeigten, dass die Schweizer Volkswirtschaft zwischen 1960 und 1985 im Vergleich mit den USA, Deutschland, Japan und sogar mit dem in unseren Augen chronisch kranken Grossbritannien die niedrigste Wachstumsrate aufwies. Die Wachstumsschwäche setzte sich auch während der Neunzigerjahre fort. So schmolz der früher enorme Wachstumsvorsprung der Schweiz auf die anderen europäischen Staaten stetig zusammen. Österreich, ein Land, von dem wir immer glauben, dass es arm und deshalb von uns zu bedauern sei, erschien in einer kürzlich erschienen Studie des Forschungsinstitutes BAK mit einem kaufkraftbereinigten Pro-Kopf-Einkommen auf Schweizer Niveau.

Wir wollen nicht wahrhaben, dass wir nicht mehr auf dem Podest stehen. Das Ausland lässt uns natürlich bei jeder Gelegenheit im Glauben, dass wir immer noch auf dem Podest seien. Dazu kommt die Tatsache, dass wir nach wie vor über 100 Milliarden Franken Schulden haben, was auch nicht wenig ist. Bei diesem Schuldenberg mutet es wie Hochstapelei an, Geld nicht für die Schuldentilgung zu verwenden und dieses anderweitig zu verteilen. Unter dem Gesichtspunkt, die Schweiz könne und müsse sich diese Stiftung leisten, weil sie reich sei, haben wir im Vergleich zu den anderen Industriestaaten überhaupt keine Verpflichtung, eine Stiftung ins Leben zu rufen.

Meine Überlegungen zeigen somit, dass die Errichtung einer Stiftung durch keine der Begründungen der drei Kategorien, die ich einleitend genannt habe, gerechtfertigt ist. Trotzdem hält man aus mir unverständlichen Gründen an diesem Stiftungsgedanken fest. Es wird nun mit allen Mitteln versucht, mit einem möglichst umfassenden Stiftungszweck den Gedanken der Stiftung um jeden Preis aufrechtzuerhalten und die Aufgaben der Stiftung derart breit zu fächern, dass ein Jekami und Tummelplatz für alle Begehrlichkeiten geradezu programmiert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie wir eine solche Stiftung Volk und Ständen mit Aussicht auf Erfolg zur Annahme unterbreiten können. Unsere Bürgerinnen und Bürger wissen doch, dass sich die humanitären Leistungen der Schweiz im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen können und dass diese quantitativ und qualitativ jene der meisten Industriestaaten auch übertreffen. Es wurde in diesem Saal schon verschiedentlich darauf hingewiesen, dass wir jährlich weit mehr als eine Milliarde Franken unter dem Titel humanitäre Hilfe allein ins Ausland leiten. Unsere Solidaritätsbilanz, das hat auch Kollege Wenger gesagt, stimmt - und dies auch im Vergleich zum Ausland.

Ich bin auch überzeugt, dass genügend private und öffentliche Kanäle bestehen, um im In- und Ausland solidarisch zu handeln. Kollegin Leumann Helen hat eine Anzahl Institutionen aufgezählt, die bereits heute grosse Hilfe leisten. Eine weitere Spendenverteilbürokratie ist nicht nötig. In diesem Zusammenhang darf auch daran erinnert werden, dass das Schweizervolk bei jeder Gelegenheit, wenn wirklich Not gegeben ist, ausserordentlich spendefreudig ist. Dies nicht nur bei Notsituationen im Inland, diese Spenden fliessen auch für die Hilfe im Ausland. Wenn das Schweizervolk im Einzelfall von der Not überzeugt ist, ist es auch bereit zu helfen.

Bei der Errichtung eines neuen Fonds besteht nur die Gefahr, dass für Spenden in Notsituationen das Verständnis fehlen wird. Mit einer solchen Stiftung laufen wir Gefahr, dass wir den in der Schweiz hochgehaltenen Solidaritätsgedanken quasi verstaatlichen und "verprofessionalisieren". Dadurch könnte sich der Schweizerbürger von der bis anhin grossen Eigenverantwortung zurückziehen, nach dem Motto: Ich brauche in Notsituationen nichts mehr zu geben; dafür ist ja die Solidaritätsstiftung da, das genügt mir.

Ich bin nicht dagegen, dass wir aus dem Erlös der nicht mehr benötigten Goldreserven einen Fonds errichten und diesen auch befristen. Ich bin auch dafür, dass dieser Fonds nach kaufmännischen und unternehmerischen Massstäben bewirtschaftet wird. Diese Mittel sind aber der AHV und den Kantonen zuzuweisen. Der Bund erhält aus dem Ertrag des Fonds einen Beitrag an die AHV und sollte dann mit den frei werdenden Mitteln in der Lage sein, Schulden abzubauen. Die Kantone könnten die Mittel nach bewährten Mitteln wie beim Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank zweckmässig für ihre Bedürfnisse einsetzen. Uns als Standesvertretern steht es gut an, dieser Lösung zuzustimmen.

Das sind meine Überlegungen, weshalb ich gegen die Zuweisung der Erträge an die zu errichtende Stiftung bin.

Ich ersuche Sie, meinen Antrag zu unterstützen.