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Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-03-14

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-14

Wortprotokoll

Herzlichen Dank für diesen Bericht! Ich zitiere den praktisch ersten Satz: "Neben der unmittelbaren Nachbarschaft sind für die Schweiz als Land im Zentrum Europas die Beziehungen zu den europäischen Partnern von fundamentaler Wichtigkeit." Das trifft natürlich zu. Aber auf die wichtige Frage "Schweiz - wohin?" gibt uns dieser Bericht nicht viele Antworten. Die Strategie geht zu wenig deutlich daraus hervor.

Eine absolute Selbstverständlichkeit sind die offenen Märkte bzw. die Marktteilnahme. Das wollen ja alle. Dazu haben wir unter anderem die WTO. Es ist eine absolute Selbstverständlichkeit, dass wir die Grenzen zu Europa offen halten, offen halten wollen und offen halten müssen. Wenn jemand z. B. ein Hörgerät oder eine Maschine konstruiert, braucht es selbstverständlich offene Märkte und Marktteilnahme. Es steht in der Verantwortung der politischen Spitze, dass dieser Marktzugang gewährleistet ist und bleibt. Bei der Landwirtschaft ist eine gewisse Ausnahme selbstverständlich; das war historisch gesehen schon immer so. Freie Marktteilnahme muss eine Selbstverständlichkeit sein.

Eine zweite Ebene sind die bilateralen Verträge: Wenn Sie generell eine Marktöffnung haben, heisst das noch überhaupt nicht, dass Sie auch den Markt für Dienstleistungen geöffnet haben. Wenn Sie freie Marktteilnahme haben, heisst das noch nicht, dass ein ausländisches Taxi nach Zürich an den Flughafen fahren kann; es heisst noch nicht, dass man mit der einheimischen Fluggesellschaft andere Länder anfliegen kann usw. Dafür brauchen und haben wir bilaterale Verträge. Und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass alle an bilateralen Verträgen interessiert sind, dass wir an diesem System immer festhalten werden. "Bilateral" heisst ganz einfach "zweiseitig". Selbstverständlich werden wir mit der EU immer bilaterale Verträge haben.

Es kommt eine dritte Ebene hinzu - und hier herrscht Begriffsverwirrung, natürlich teilweise auch beabsichtigt -, nämlich die Ebene der Einwanderung. Selbstverständlich haben weder Schengen noch die Personenfreizügigkeit etwas mit "offenem Markt" zu tun. Fragen Sie die Amerikaner, Australier, Neuseeländer, Kanadier usw., die alle für offene Märkte eintreten: Sie würden sich hüten, die freie Einwanderung zu ermöglichen. Einwanderung hat nichts mit einem offenen Markt zu tun, auch wenn abstrakt von Binnenmarkt gesprochen und behauptet wird, das habe etwas mit Marktteilnahme zu tun.

Selbstverständlich brauchen wir auch bei der Einwanderung Verträge. Ich sage aber zuhanden des Bundesrates: Selbst wenn es keine SVP gäbe, ist ja absehbar, dass irgendwann einmal der Zeitpunkt kommt, in welchem die Bevölkerung sagt: "So kann es nicht mehr weitergehen!" Ob das bereits bei der EU-Erweiterung mit Kroatien sein wird oder bei der Masseneinwanderungs-Initiative, bei der Ecopop-Initiative oder erst dann, wenn die EU-Erweiterung mit Serbien, Bosnien, Mazedonien und eines Tages mit Kosovo weitergeht: Irgendwann wird die Bevölkerung sagen: "Es ist nicht in Ordnung, dass jeder kommen kann, sei es als - vielleicht angeblicher - Selbstständigerwerbender oder mit irgendeinem Wisch, den er als Vertrag bezeichnet." Wir werden also politisch sowieso reagieren müssen, was die Einwanderung betrifft. Ich verstehe nicht, weshalb der Bundesrat nicht schon längst auf die EU zugegangen ist und gesagt hat: "Hier haben wir ein fundamentales Problem; wir wollen mit euch über die Einwanderung neu reden."

Ich sage es nochmals: Selbstverständlich bestehen die bilateralen Verträge. Man kann dort über jeden Punkt reden, sogar über Kohäsionsbeiträge, und hier und dort Milliarden versprechen. Aber man muss wenigstens adäquate Gegenleistungen bekommen, die im Sinne des Schweizervolkes sind.

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein selbstständiges Land wie die Schweiz, ein Land, das ausserhalb der EU ist, sich eine automatische Rechtsanpassung nicht bieten lassen kann. Es kann auch nicht sein, dass dies unter dem Titel "Völkerrecht" passiert. Eine automatische Anpassung wäre die totale Aufgabe der nationalen Souveränität. Es kann ja nicht sein - ich hoffe, Sie teilen meine Meinung -, dass man Verträge abschliesst wie seinerzeit Grossbritannien mit Indien, bei denen die Briten sagen konnten: "Wir haben ab morgen ein anderes Recht", und die Inder mussten das einfach nachvollziehen. Es kann nicht sein, dass ein Gebilde wie die EU gegenüber einem aussenstehenden Land den Anspruch erhebt, dieses müsse sein Recht automatisch anpassen, damit mit ihm noch Handel getrieben wird. Es kann nicht sein, dass wir auf eine Welt zusteuern, in der uns gesagt wird: "Ihr könnt eure Hörgeräte und Maschinen schon verkaufen, aber ihr müsst gleichzeitig unser Recht annehmen" - das wäre eine ausserordentlich gefährliche Entwicklung.

Unsere Strategie muss zusammengefasst sein: Was wollen wir zu unserem Vorteil wirklich? Was liegt in unserem Interesse? Die Marktteilnahme ist selbstverständlich, ebenso die bilateralen Verträge zur Lösung der Frage der Dienstleistungen. Aber ebenso selbstverständlich kommt eine automatische Rechtsanpassung nicht infrage. Wir dürfen uns die politischen Handlungsmöglichkeiten nicht aus den Händen schlagen lassen. Das gilt auch für die Einwanderung. [PAGE 313]