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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-11-27

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-11-27

Wortprotokoll

Ich sage es gleich vorweg: Die SVP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "für den Schutz fairer Löhne" entschieden ab. Die Festsetzung der Löhne ist Sache der Unternehmen und der Sozialpartner und nicht Sache des Staates, der Verwaltung oder des Bundes.

Die Initiative verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn festsetzen. Das heisst also nichts anderes, als dass Wirtschaft und Sozialpartner bevormundet werden sollen. Das wäre das Ende des liberalen Arbeitsmarktes, das Ende des Erfolgsmodells Schweiz mit breitem Wohlstand und tiefer Arbeitslosigkeit. Ein flexibler und freiheitlicher Arbeitsmarkt, bei dem die Sozialpartner in Verantwortung für die Arbeitsplätze Rahmenbedingungen festlegen, war stets ein grosser Vorteil des Werkplatzes Schweiz. Wir haben heute praktisch Vollbeschäftigung und wenig Arbeitslosigkeit, besonders auch bei den Jugendlichen. Das ist vor allem auch auf die unternehmerische Freiheit zurückzuführen, und das alles ist nicht einfach selbstverständlich.

Mit der vorliegenden Mindestlohn-Initiative soll diese unternehmerische Freiheit nun torpediert werden, denn ginge es nach den Initianten, würde künftig der Staat direkt in die Festsetzung der Löhne von Privatunternehmen eingreifen. Das wäre für den Werkplatz Schweiz im internationalen Konkurrenzumfeld des 21. Jahrhunderts fatal. Das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes wäre gefährdet, und Arbeitsplätze würden damit bedroht. Gerade unsere KMU und das Gewerbe, die einen Grossteil der Schweizer Volkswirtschaft ausmachen, wären von einem gesetzlichen Mindestlohn stärker betroffen als Grossunternehmen. Die Auswirkungen sind absehbar: Arbeitsplätze würden gefährdet, und die Integration einiger bereits heute benachteiligter Personengruppen würde erschwert.

Mit der Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen entstünde auch Druck auf das Gesamtlohnsystem, weil in der Folge auch die weiteren Lohnstufen angehoben werden müssten. Das heisst, ein Lohn muss immer auch generell in das Lohngefüge eines Unternehmens passen. Insgesamt aber haben wir es mit einer Verteuerung der Arbeitskosten zu tun, wenn Sie die anderen Löhne anheben müssen. Das wäre ein gravierender Nachteil im wirtschaftlichen Umfeld, das sich ohnehin immer härter präsentiert. Sie wissen, dass uns zum Beispiel die Frankenstärke zu schaffen macht. Die Konkurrenzfähigkeit unserer Unternehmen würde vermindert.

Was das heisst, wissen vor allem die Unternehmer, welche täglich in ihren Betrieben stehen, mit viel Idealismus ihre Betriebe führen und um Aufträge kämpfen. Sie tun dies selbstverständlich auch dafür, dass sie ihren Mitarbeitenden - sie sind das beste Kapital eines jeden Unternehmens - gute und gerechte Löhne bezahlen können. Geht diese Rechnung nicht mehr auf, werden Arbeitsplätze abgebaut - ganz [PAGE 1847] einfach darum, weil man als Unternehmer überleben will. Es passiert also genau das Gegenteil von dem, was die Initianten mit ihrer Volksinitiative wollen.

Warum sollen also die Wirtschaft und die Sozialpartner bevormundet werden? Warum soll der bisher gut funktionierende Werkplatz Schweiz, mit hoher Beschäftigungsquote und niedriger Arbeitslosigkeit, in seiner unternehmerischen Freiheit und in der flexiblen Lohnpolitik beschnitten werden?

Den Initianten geht es auch um die Armutsbekämpfung, wie wir gehört haben. Dazu gilt es festzuhalten, dass sich die Schweiz nach dem Tieflohnbericht des Bundesrates im internationalen Vergleich durch einen niedrigen Tieflohnanteil auszeichnet; zwischen 1996 und 2010 verharrte er praktisch auf dem gleichen Stand. Im OECD-Vergleich gehören wir zu denjenigen Staaten, die die geringsten Lohnunterschiede aufzuweisen haben. Dem gleichen Bericht können wir übrigens auch entnehmen, dass der Bundesrat sein Engagement zur Armutsbekämpfung in den nächsten Jahren noch verstärken wird, unter anderem auch mit Prävention. Dazu werden 9 Millionen Franken bereitgestellt. Gefördert werden die Bildungschancen von sozial benachteiligten Jugendlichen und Erwachsenen; weitere Unterstützungen sind geplant. Einkommensschwache Haushalte können von Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung profitieren; Sozialhilfe und familienergänzende Kinderbetreuung sind auch enthalten. Das muss man einfach auch zur Kenntnis nehmen.

Was die staatlichen Eingriffe bezüglich Mindestlöhne im umliegenden Ausland gebracht haben, liegt auf der Hand: Der angestrebte Erfolg ist nicht eingetreten, es herrscht hohe Arbeitslosigkeit, insbesondere auch Jugendarbeitslosigkeit, z. B. in Spanien eine solche von über 40 Prozent.

Die Schweiz gehört im internationalen Vergleich zu den Ländern mit den geringsten Lohnunterschieden und dem niedrigsten Anteil an Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen. Jetzt will man ein Feld bewirtschaften, in dem Eingriffe völlig unnötig sind, und gefährdet und bedroht damit direkt Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich. Laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik und des Seco für 2012 entfallen nur 13 Prozent der Stundenlöhne, die unter dem in der Volksinitiative geforderten Minimum von 22 Franken liegen, auf die Haushaltsgruppe mit dem grössten Armutsrisiko; das sind die Mehrpersonenhaushalte mit nur einem Erwerbseinkommen. Bei den übrigen 87 Prozent der Löhne handelt es sich um Zweit- oder Nebeneinkommen; damit wird diese Gruppe von Lohnbezügern im Vergleich zur Gruppe, die nur einen Hauptlohn bezieht, bessergestellt. Gerade für viele Familien ist dieses zusätzliche Einkommen willkommen und schützt sie vor Armut. Wenn diese Arbeitsplätze wegfallen würden, weil sie einfach nicht mehr angeboten werden könnten - ja, dann würde die Armut tatsächlich zunehmen.

Der von den Initianten angestrebte Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder von 4000 Franken pro Monat wäre weltweit der höchste Mindestlohn. Das hat weitere negative Auswirkungen. Übrigens liegt dieser geforderte Mindestlohn gemäss Seco 70 Prozent über dem höchsten Mindestlohn in Europa. Was das für die künftige Zuwanderung in unseren Arbeitsmarkt bedeuten würde, kann man sich leicht ausrechnen; diese würde ein gigantisches Ausmass annehmen.

Mindestlöhne fördern die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erschweren den Neu- und Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Werden die Löhne künstlich erhöht, werden die Anforderungen an die Arbeitnehmenden zunehmen und damit auch der Druck auf die leistungsschwächsten Mitarbeitenden.

Das beste Rezept oder die besten Voraussetzungen für gute Löhne sind also zuerst die Ausbildung, dann die Leistungsbereitschaft, dann die Verantwortung, die ein Mitarbeitender zu tragen bereit ist, und dann natürlich auch noch die Weiterbildung, die meistens auch vom Arbeitgeber befürwortet und finanziert wird. Ich erinnere hier natürlich auch gerne an unser erfolgreiches duales Berufsbildungssystem, das gerade für die jungen Berufseinsteiger viele Vorteile bietet. Unser System kommt schlussendlich den Arbeitsuchenden zugute: Die Unternehmen stellen eher Leute ein, wenn sie wissen, dass sie im Notfall die Strukturen auch wieder anpassen können.

Die Mindestlohn-Initiative differenziert nicht nach Region, Branche oder Berufserfahrung. Je nach Region schwankt die Kaufkraft erheblich; besonders auch die Mietpreise sind sehr unterschiedlich. Der Tourismus, die Landwirtschaft, die Gastronomie und der Detailhandel würden generell unter den negativen Auswirkungen zu leiden haben. Das ist einfach nicht zu verantworten.

Ich fasse also zusammen: Gesetzliche Mindestlöhne in der Bundesverfassung festzuschreiben bedeutet das Ende der Sozialpartnerschaft. Das duale Berufsbildungssystem wird zerstört; es wird Jugendliche geben, die für 700 Franken im Monat keine Lehre mehr machen wollen, wenn sie als Ungelernte 4000 Franken erhalten können. Mindestlöhne schaffen Anreize, Jobs im Niedriglohnbereich zu automatisieren oder gar auszulagern - das findet ja bereits heute statt. In Deutschland spricht man von Mindestlöhnen in der Grössenordnung von 8.50 Euro pro Stunde oder 1800 Euro pro Monat. Sogar der deutsche Arbeitsmarktforscher Jochen Kluve warnt vor diesem Eingriff in den Arbeitsmarkt: Die Schweiz werde zum Magnet für Arbeitsuchende, weil die Schweiz mit einem solchen Mindestlohn sehr attraktiv würde.

Deshalb mein Aufruf: Lassen Sie einen Unternehmer Unternehmer sein. Er trägt die Verantwortung für seinen Betrieb, für seine Arbeitnehmer und ist immer bereit, viel mehr zu leisten als andere, wenn nötig auch nach Feierabend und am Samstag. Er investiert auch seine finanziellen Mittel zum Wohl des Unternehmens und zum Wohl seiner Arbeitnehmenden. Sorgen wir Politiker für gute Rahmenbedingungen, und stärken wir sie, damit auch in Zukunft genügend Arbeits- und Ausbildungsplätze zu guten Löhnen angeboten werden können.

Es braucht keine staatlichen Eingriffe in die Lohnpolitik. Deshalb lehnt die SVP-Fraktion die Mindestlohn-Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Last, but not least hat das Stimmvolk mit dem überdeutlichen Nein zur 1:12-Initiative bestätigt, dass es staatliche Einmischung im Bereich der Löhne nicht will.

Ebenso lehnen wir die Motion 13.3668 der WAK-SR vollumfänglich ab, welche eine Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen und eine Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Instrumente fordert. Es wurde bis Ende Jahr ein Bericht der Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch in Aussicht gestellt. Auch seitens der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren ist eine Arbeitsgruppe an der Arbeit. Wir wollen, dass zuerst diese Berichte abgewartet werden, bevor weitere Schritte beschlossen werden.