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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-06-21

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Über das Für und Wider zum Uno-Beitritt ist heute Morgen schon einiges gesagt worden, und es wird noch einiges folgen. Ich kann hier grundsätzlich nichts Neues mehr beitragen.

Wenn ich mich dennoch äussere, so deshalb, weil ich meine, es gehe insbesondere auch darum, dass wir uns über den Weg zum Uno-Beitritt unterhalten. Die Entscheidfindung über die Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Uno" in diesem Rat ist nämlich nur das eine. Die noch bevorstehende Volksabstimmung ist etwas völlig - völlig! - anderes. Wenn ich dies feststelle, dann weiss ich, wovon ich rede. Im Jahre 1986 gehörte ich nämlich zu den Verlierern, welche eine vernichtende Niederlage zu verdauen hatten. Wenn immer möglich, sollten wir uns eine Wiederholung dieses Resultates und insbesondere eine Erneuerung dieser Situation, wie sie sich damals für unser Land ergab, ersparen, sollten wir das vermeiden. Aus diesem Grunde müssen wir etwas weiter denken als nur an die Verabschiedung dieser Initiative in diesem Rat, sondern wir müssen insbesondere an die bevorstehende Volksabstimmung denken und zum Voraus - zum Voraus, ich betone das - mögliche Stolpersteine aus dem Weg räumen.

Es ist klar: Einer dieser Stolpersteine ist das Thema Neutralität. Interessant ist: Neben der Verneinung des Nutzens eines Uno-Beitritts für die Schweiz im Jahre 1986 - das war einer der Hauptgründe: der Nutzen wurde verneint - waren die Bedenken bezüglich der Neutralität im Jahre 1986 der zweite Hauptgrund für die Ablehnung. Die Vox-Analyse im Nachgang zur Abstimmung von 1986 erbrachte nämlich, [PAGE 454] dass 54 Prozent der Stimmenden der Auffassung waren, dass eine Vollmitgliedschaft der Schweiz bei der Uno wegen der Neutralität ausgeschlossen sei.

Entscheidend war, dass es damals bei der Beurteilung der Neutralität in der Bevölkerung nicht um juristische Gesichtspunkte ging, sondern der Grund war vielmehr eine - gestatten Sie den Ausdruck - einfache Sicht, eine blosse Grundhaltung mit aussen- und innenpolitischen Aspekten. Wenn heute hier juristische, staatsrechtliche, völkerrechtliche Überlegungen angestellt werden, mag das in diesem Saal richtig sein, aber damit gewinnen Sie überhaupt nichts, gar nichts in einer Volksabstimmung.

Zu den Erkenntnissen aus der Abstimmung von 1986 kommt jetzt noch der jüngste Testfall hinzu. Der jüngste Testfall war die Abstimmung über die Militärvorlagen. Da haben Sie wieder einmal spüren können, dass die Neutralität nach wie vor ein zentrales Thema ist, und zwar im Sinne einer Grundhaltung. Aus der Geschichte soll man bekanntlich lernen und, wenn immer möglich, den gleichen Fehler nicht zweimal machen. Das beziehe ich jetzt auf die Uno-Abstimmung.

Bezüglich der Frage der Neutralität bedeutet dies, dass im Vorfeld der Volksabstimmung keinerlei Zweifel mehr offen gelassen werden dürfen - was das auch immer heisst. Hiefür reichen meines Erachtens noch so gescheite juristische Gutachten oder noch so treuherzige Beteuerungen nicht aus. Im Übrigen: Die rechtliche Seite der Neutralität ist schon genügend abgeklärt worden, die ist schon genügend bestätigt worden, ich verweise auf den Bericht zur Neutralität im Anhang an den Aussenpolitischen Bericht 1993, an den Aussenpolitischen Bericht 2000 und den Sicherheitspolitischen Bericht. Meines Erachtens brauchen wir also keine weiteren Gutachten und keine weiteren Stellungnahmen von Völkerrechtlern und Staatsrechtlern.

Was wir jetzt brauchen, ist eine verbindliche Zusage, dass unsere Neutralität auch tatsächlich respektiert wird. Hier möchte ich meine Kollegen Stähelin und Pfisterer daran erinnern: Es geht nicht darum, eine Zusage zu erhalten, was die Uno von unserer Neutralität hält, sondern es braucht die blosse Zusage und Respektierung, dass die Neutralität, so wie wir sie verstehen, respektiert wird.

Wenn der Bundesrat in der Botschaft diesbezüglich - mein Wissensstand beruht auf der Botschaft; entschuldigen Sie, Herr Bundesrat, wenn ich das nun ein bisschen despektierlich sage - lapidar erklärt, er beabsichtige, im Beitrittsgesuch an den Uno-Generalsekretär auf die Beibehaltung der Neutralität ausdrücklich hinzuweisen, dann bin ich entschieden der Auffassung, dass es auf dem Weg zum Uno-Beitritt - sprich: zur Volksabstimmung - nicht ausreicht, sich mit dieser Feststellung zu begnügen. Bezüglich der Neutralitätsfrage muss im Vorfeld der Abstimmung Klarheit bestehen. Der Bundesrat ist deshalb gut beraten, wenn er die Uno in diesem Sinne unverzüglich angeht, und zwar indem er sie ersucht zu bestätigen, dass der im Beitrittsgesuch vorgesehene Vorbehalt bezüglich unserer Neutralität in dem Sinne, wie ich es erläutert habe, respektiert wird. Diese Mitteilung - oder wie das dann auch heisst, ich verwende jetzt auch das Wort - seitens der Uno dürfte für diese Volksabstimmung tatsächlich matchentscheidend sein.

Herr Bundesrat, aus diesem Grunde ist gestern auch eine Empfehlung eingereicht worden. Ich sage es erneut: Die Neutralität ist nicht eine juristisch-technische und rein verstandesmässige Angelegenheit. Die Erfahrungen zeigen, dass es um eine mit vielen Emotionen verknüpfte Grundhaltung geht, weshalb auch entsprechend zu handeln und vorzusorgen ist. Ich erwarte deshalb, dass der Bundesrat dieses Anliegen aus der Empfehlung der Minderheit Reimann aufnimmt und dass dieses Anliegen nicht mit irgendwelchen formellen, formalen, juristisch-technischen Argumenten oder mit irgendwelchen über den Wolken schwebenden Argumenten beiseite geschoben wird.

Ich bin überzeugt, dass mit der entsprechenden Klarstellung betreffend die Respektierung der Neutralität ein entscheidender Beitrag Richtung Uno-Beitritt geleistet wird.

Ich möchte bereits jetzt, im Hinblick auf die Behandlung dieser Erklärung, noch Folgendes festhalten und klarstellen: Es geht nicht darum, dass wir eine Garantieerklärung seitens der Uno wollen, sondern wir wollen, dass erklärt wird, dass die Neutralität, wie wir sie verstehen, akzeptiert wird. Die Empfehlung ist in diesem Sinne eben auch offen formuliert. Ich hoffe, dass der Bundesrat sich unserer Auffassung anschliesst und in diesem Sinne durch Taten mithilft, dass der Weg zu dieser Abstimmung frei wird und dass ein wesentlicher Stolperstein in der Argumentation vor dieser Abstimmung weggeräumt wird. Er wird uns damit helfen, einfacher zu argumentieren und klar Stellung zu beziehen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass der Bundesrat aktiv wird. Wie er das macht, muss er entscheiden. Ich gebe Ihnen hier einen Ratschlag, wenn Sie gestatten, Herr Bundesrat. Handeln Sie nach dem Grundsatz: Fantasie, verlass mich nie!

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