Grunder Hans · Nationalrat · 2012-03-01
Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-01
Wortprotokoll
Auch diese Frage verstehe ich nicht ganz. Grundsätzlich haben wir in diesem Gesetz doch festgelegt, dass über einen Planungshorizont von 15 Jahren nach wie vor eingezont werden darf. Sie können also den Bedarf für einen Planungshorizont von 15 Jahren einzonen, gerade auch im ländlichen Raum. Dort ist ja im Vergleich mit den Städten noch Land vorhanden. Es tut mir leid: Ihre Frage gehört nicht zu diesem Artikel.