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Dettling Toni · Ständerat · 2001-06-21

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Erlauben Sie, nach diesen vielen doch recht euphorischen Voten zur Uno-Beitrittsvorlage, eine weitere kritische Stimme. Ich will es offen deklarieren: Ich habe in der Volksabstimmung im März 1986 an vorderster Front gegen den Uno-Beitritt gekämpft. Gerade so wie einige, die heute in diesem Saal wahrscheinlich für die Beitrittsvorlage einstehen werden.

Zwar hat der Beitritt zur Uno für unser Land allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz einen wesentlich geringeren Stellenwert als etwa ein Beitritt zur Europäischen Union. Insoweit kann man - und da halte ich es mit Herrn Hofmann Hans - nicht von einer Schicksalsfrage sprechen und das Thema wesentlicher gelassener angehen. Im Gegensatz zu einem EU-Beitritt werden durch den Uno-Beitritt weder unsere Volksrechte tangiert, noch führt der Uno-Beitritt zu einer multinationalen Rechtsvereinheitlichung. Ich verweise auf das zutreffende Votum von Herrn Schmid Carlo. Zudem ist festzustellen, dass sich die Verhältnisse im Verlaufe der letzten fünfzehn Jahre, das heisst seit der letzten Volksabstimmung, markant geändert haben. Die Uno-Beitrittsvorlage erscheint heute in einem andern Licht und insbesondere in einem andern politischen Umfeld. Ohne hier auf Einzelheiten einzutreten - sie sind schon dargelegt worden -: Es sind zwischenzeitlich, wie in der Vorlage zu Recht ausgeführt wird, einige gewichtige Vorbehalte und Bedenken ausgemerzt worden.

Dennoch bleibt nebst den für mich vor allem in Zukunft nicht absehbaren finanziellen Konsequenzen ein wesentlicher Vorbehalt bestehen. Ich meine damit das zentrale Argument des Abstimmungskampfes im Jahre 1986, die schweizerische Neutralität. Zwar wird in der Botschaft dargelegt, dass ein Uno-Beitritt die schweizerische Neutralität nicht beeinträchtigt. Allein bei dieser Beteuerung handelt es sich weitestgehend um eine einseitige Deklamation des Bundesrates. Auch beabsichtigt die Landesregierung - das ist so in der Botschaft nachzulesen -, im Beitrittsgesuch an den Uno-Generalsekretär ausdrücklich auf die Beibehaltung der Neutralität hinzuweisen. Dieser Hinweis soll - so in der Botschaft nachzulesen - gar anlässlich der ersten Teilnahme an der Uno-Generalversammlung wiederholt werden.

Mit Verlaub gesagt: Eine solche Vorgehensweise scheint mir im Hinblick auf die fundamentale Bedeutung der strikten Wahrung der Neutralität schweizerischer Prägung alles andere als hinreichend zu sein. Die Wahrung der Neutralität kann im Rahmen eines Uno-Beitrittes keineswegs durch eine einseitige - und da unterscheide ich mich von Frau Beerli - Deklamation des beitrittswilligen Landes erreicht werden. Ebenso wenig überzeugt die zwar durchaus hehre Zugabe des Bundesrates, die Neutralität nach erfolgtem Beitritt auch tatsächlich in allen Teilen zu wahren.

Als Anwalt bin ich mich gewohnt, im Interesse meiner Klientschaft die Bedingungen für eine vertragliche Abmachung - oder hier eben für einen Beitritt - im Voraus genau zu hinterfragen, auch das Kleingedruckte zu lesen und namentlich bei Unklarheiten in einer zentralen Frage von der Gegenseite zumindest eine Absichtserklärung über deren Haltung zu verlangen. Jedenfalls genügt mir eine bloss einseitige Deklamation der Absichten meiner Klientschaft ohne Anerkennung derselben durch die Gegenseite nicht.

Es ist für mich daher unverständlich, dass der Bundesrat nicht bereits im Vorfeld des Beitrittes eine solche Absichtserklärung bei der Uno zur Respektierung der Neutralität [PAGE 457] schweizerischer Prägung eingeholt hat und sich im Beitrittsstadium mit dem bloss einseitigen Hinweis begnügen will. Da reicht auch der Vermerk in der Botschaft nicht aus, wonach die Uno-Generalversammlung die Neutralität als sicherheitspolitisches Konzept 1995 sogar ausdrücklich anerkannt und deren Wert im Fall von Turkmenistan bekräftigt hat. Warum, so frage ich mich zusammen mit vielen besorgten Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, liegt heute noch keinerlei Absichtserklärung der Uno zur Respektierung unserer schweizerischen Neutralität vor - und ich betone hier wie Herr Bürgi: Respektierung der Neutralität schweizerischer Prägung -, wie dies im Fall von Turkmenistan offensichtlich möglich war? Diese fundamentale Frage wird im Abstimmungskampf für den Uno-Beitritt zweifellos eine zentrale Rolle spielen.

Ein Blick auf die Abstimmungskarte der Kantone aus dem Jahre 1986 zeigt - Luzern: 80 Prozent Nein; Uri: 82 Prozent Nein; Schwyz: 84 Prozent Nein; Obwalden: 84 Prozent Nein; Nidwalden: 85 Prozent Nein und Zug: 78 Prozent Nein -, dass die Zentralschweiz bei der letzten Uno-Vorlage den Beitritt mit 82 Prozent und mit sämtlichen fünf Standesstimmen mit aller Deutlichkeit abgelehnt hat. Aufgrund meiner Erfahrungen meine ich, dass damals die fehlende Klarheit über die Wahrung der Neutralität ausschlaggebend war. Sie werden mir nun sagen, dass die Zentralschweiz in dieser Frage ohnehin ein steiniger Boden sei und dass sich die Ansichten über einen Uno-Beitritt heute selbst in der Zentralschweiz stark gewandelt hätten. Dies trifft zwar bis zu einem gewissen Grad zu. Dennoch, und das zeigen auch neuere Umfragen, wird die Frage der Wahrung der Neutralität nach schweizerischem Verständnis eine matchentscheidende Bedeutung haben.

Auch für mich persönlich ist dieses Problem mit der bloss einseitigen Deklamation des Bundesrates gemäss Uno-Vorlage nicht gelöst. Wer gibt uns schon die Garantie, dass der vom Bundesrat abgegebene Hinweis im Beitrittsverfahren von der Uno in allen Teilen respektiert wird und dass die Neutralität nach erfolgtem Beitritt von unseren zuständigen Behörden im Alltag auch tatsächlich eingehalten wird?

Aufgrund dieser unbefriedigenden Ausgangslage werde ich mich daher wie Kollege Hofmann heute der Stimme enthalten; dies in der Hoffnung, dass die Landesregierung die versäumte Absichtserklärung bei der Uno über die Respektierung unserer Neutralität nach schweizerischem Verständnis bis zur Volksabstimmung einholen und dass sie ein verbindliches Bekenntnis zur Wahrung der Neutralität im Rahmen der Uno-Mitgliedschaft unseres Landes abgegeben wird.