Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-03-01
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-03-01
Wortprotokoll
Ja, die Wirkung wird dieselbe sein, weil sich die Richtplanung künftig streng am Bedarf für 15 Jahre orientieren muss. Der Bundesrat überprüft das. Wenn ein Kanton einen Richtplan vorlegt, der diesen Vorgaben nicht entspricht, dann wird ihn der Bundesrat nicht genehmigen. Mit der ständerätlichen Version erreichen wir mit einer anderen Formulierung exakt dasselbe Ziel.
Wir respektieren, dass die Festlegung der Bauzonen auf Ebene der Nutzungspläne passiert und somit der Bund eben nur indirekt über den kantonalen Richtplan darauf einwirken kann.