Binder Max · Nationalrat · 2012-03-01
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-01
Wortprotokoll
Beim Studium dieses Geschäftes und dieser Fahne wurde ich den Eindruck nicht los, dass man dem Wald die Hauptschuld am rasanten Flächenverbrauch der Vergangenheit zuschiebt, die wahren Zusammenhänge aber ausser Acht lässt. Als Präsident von Waldwirtschaft Schweiz, aber auch als Waldeigentümer und Landwirt kenne ich die Problematik, aber auch die Zusammenhänge sehr wohl. Der Verlust an Kulturland hat zweifellos beängstigende Ausmasse angenommen. Der Gründe gibt es viele. Einerseits sind es die höheren Ansprüche unserer Bevölkerung bezüglich Wohnfläche pro Kopf, es ist die Bevölkerungszunahme, es sind Infrastrukturbauten, es sind Freizeitanlagen usw.
Wenn nun noch der Wald als Ursache für die laufend kleinere Kulturlandfläche genannt wird, dann trifft das tatsächlich auch zu. Tatsache ist, dass die Waldfläche in der Schweiz zwischen 1985 und 2006, also in etwa zwanzig Jahren, um 8 Prozent zugenommen hat. Flächenmässig sind es knapp 100 000 Hektaren, davon knapp 70 000 Hektaren in den Voralpen und Alpen, etwa 21 000 Hektaren auf der Alpensüdseite, gut 4000 Hektaren im Jura und lediglich 3600 Hektaren im Mittelland. Diese Zahlen machen deutlich, dass sich der Wald dort an landwirtschaftlicher Fläche bedient, wo die landwirtschaftliche Bewirtschaftung [PAGE 145] extensiviert oder gar aufgegeben wird. Im dichtbesiedelten und landwirtschaftlich genutzten Mittelland erfolgt praktisch kein Zuwachs, aber der Verlust an Kulturland ist gerade dort am stärksten. Bei diesem Verlust spielt also der Wald, wenn überhaupt, eine absolut untergeordnete Rolle.
Die parlamentarische Initiative zielt klar darauf ab, in Gebieten mit einer Waldflächenzunahme die Pflicht zur Ersatzaufforstung zu lockern. Das war auch Gegenstand der Vernehmlassung im Jahr 2010. Die UREK-SR wollte diese Lockerung auf die gesamte Fläche der Schweiz ausdehnen, der Ständerat lehnte dies aber deutlich ab und ging wieder auf das ursprüngliche Ziel zurück. Angesichts der Bevölkerungszunahme und der damit verbundenen Ansprüche an Flächen wächst der Druck auf den Boden enorm. Die Ersatzaufforstungspflicht - nicht zuletzt auch aus dem Grundsatz des Waldgesetzes abgeleitet, wonach die Waldfläche erhalten werden muss - dämpft den Hunger nach billigem Waldboden. Allerdings bin ich damit einverstanden, dass anstelle eines Realersatzes eine andere Leistung zugunsten des Waldes erbracht werden kann.
Für mich ist es aber doch etwas stossend, dass die UREK-NR nun mit diesem Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe d noch weiter gehen will, für den Bau von Infrastrukturen zur Produktion von erneuerbarer Energie praktisch eine Generalbefreiung einführen will und dies so, möchte ich sagen, still und heimlich tut, wie auch die Waldfläche zunimmt, ohne dass dies Gegenstand einer Vernehmlassung gewesen wäre. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob bei dieser Massnahme die damit verbundenen Konsequenzen und Auswirkungen grundsätzlich und ausreichend überlegt und geprüft wurden. Immerhin kann man sich bei dieser Formulierung einiges vorstellen, etwa Stauseen, Solaranlagen, Windanlagen, Biomassekraftwerke, Geothermie, mit den dazugehörigen Erschliessungen, Strassen, Leitungen usw.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass diese Regelung das Rodungsverbot nicht oder nicht unmittelbar tangiert, es bleibt im Grundsatz bestehen. Aber der Hunger nach billigem Waldboden wird jedenfalls stimuliert. Gegenwärtig und noch bis Ende März läuft eine Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative von Siebenthal 10.470, "Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe". Der jetzt vorgeschlagene Antrag der Kommissionsmehrheit zu Absatz 3 Buchstabe d geht weit über die in der Initiative vorgeschlagene Änderung des Waldgesetzes hinaus und macht die Vernehmlassung geradezu obsolet.
Im Zusammenhang mit der genannten parlamentarischen Initiative 10.470 und später auch mit der Motion 11.3735, "Bau von Windenergieanlagen in Wäldern und an Waldrändern", wird sich das Parlament ohnehin und dann ausführlich mit dieser Thematik befassen müssen. Bis dann kann der Bundesrat die damit verbundenen Konsequenzen sauber klären.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zuzustimmen. Ich kann Ihnen auch versichern, dass das kein Antrag gegen die erneuerbaren Energien ist, sondern es ist ein Antrag zur besseren Abklärung dieser Situation.