Jans Beat · Nationalrat · 2012-03-01
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-01
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft geht es im Grunde genommen um dasselbe Anliegen wie bei dem Geschäft, das wir vorher behandelt haben. Es geht eigentlich darum, landwirtschaftlich produktives Land zu erhalten. Während wir mit dem Raumplanungsgesetz vor allem das Problem des Mittellandes angepackt haben, wo eben die Fruchtfolgeflächen vor allem der Bautätigkeit weichen müssen, geht es jetzt vor allem um die Berggebiete. Dort haben wir die Situation, dass fast alles Landwirtschaftsland, das verlorengeht, eben wegen der Zunahme des Waldes verlorengeht.
Nun muss man aber wissen, dass die Schweizerinnen und Schweizer den Wald sehr, sehr gernhaben. Der Schutz des Waldes und das Rodungsverbot sind ausserordentlich gut in der Bevölkerung verankert. Das zeigte eine vor wenigen Tagen veröffentlichte Umfrage vom Bafu und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Sie hat ergeben, dass 85 Prozent der Schweizer Bevölkerung sich am liebsten im Wald aufhalten, und sie möchten, dass das Rodungsverbot beibehalten wird. Wir haben hier also eine sehr delikate Interessenabwägung vorzunehmen. [PAGE 141]
Die Vorlage beschäftigt sich nun mit der Frage der Rodungen. Sie will am Grundsatz des Rodungsverbotes aber nicht rütteln, sondern sie beschäftigt sich lediglich mit den Fragen: Wie behandeln wir den Wald, der neu aufwächst, und welche Ersatzmassnahmen sind zu treffen, wenn ausnahmsweise eine Rodungsbewilligung erteilt wird?
Diese Fragen sind von hoher Bedeutung, weil die Waldfläche in der Schweiz rasch zunimmt. Es sind heute rund 50 Prozent mehr Wald vorhanden als vor 150 Jahren, als das Waldgesetz eingeführt wurde. Die Waldfläche wurde zwischen 1993 und 1995 einerseits und zwischen 2004 und 2006 anderseits erfasst. Allein in diesen rund elf Jahren hat der Wald um 2,2 Prozent zugenommen, in den Alpen sogar um 9,1 Prozent und auf der Alpensüdseite um fast 10 Prozent. In elf Jahren! Das ist fast ausschliesslich darauf zurückzuführen, dass in diesen Gebieten die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben wurde und der Wald dort einwachsen konnte. Völlig anders präsentiert sich die Situation im Mittelland. Das ist eben wichtig zu wissen. Dort hat der Wald überhaupt nicht zugenommen. Er ist dort nach wie vor unter Druck.
Wir stellen in der Schweiz also eine regional sehr unterschiedliche Entwicklung fest. Das starre Waldgesetz trägt diesen regionalen Unterschieden aber nicht Rechnung. Deshalb beraten wir diese Vorlage, die das versucht. Es gab schon einmal eine Vorlage. Der Bundesrat wollte das starre Rodungsverbot lockern und hat Anfang dieses Jahrhunderts eine Teilrevision des Waldgesetzes vorgeschlagen. Das stiess dann in gewissen Kreisen auf heftige Kritik. Als Gegenreaktion wurde sofort eine Volksinitiative lanciert, die hiess "Rettet den Schweizer Wald". Es folgte dann ein langes Prozedere: Die Teilrevision des Waldgesetzes kam in diesen Rat und wurde vor wenigen Jahren von beiden Räten kläglich abgelehnt. Man hat das Fuder überladen und so das ganze Projekt zum Scheitern gebracht.
Aus der UREK des Ständerates kam dann der Vorschlag, mit einer parlamentarischen Initiative denjenigen Teil des Ganzen, der unbestritten ist, in den Rat zu bringen - das Fuder nicht so hoch zu laden - und zu versuchen, diesen Teil durchzubringen. Dieser parlamentarischen Initiative wurde vom Ständerat dann Folge gegeben, und in unserer Kommission wurde sie zu einem grossen Teil entsprechend übernommen. Es geht im Wesentlichen darum, dass wir dort, wo der Wald einwächst, die Ersatzmassnahmen für Rodungen, die ausnahmsweise bewilligt werden, lockern. Wie der Ständerat ist unsere Kommission also der Meinung, dass unter anderem bei Rodungen von Flächen, die in den letzten 30 Jahren eingewachsen sind, auf Rodungsersatz verzichtet werden kann, sofern dies der Rückgewinnung von landwirtschaftlichem Kulturland dient. Eine Minderheit möchte diese Frist von 30 Jahren auf 40 Jahre verlängern.
In Gebieten mit zunehmender Waldfläche soll, wie vom Ständerat vorgesehen, auf Rodungsersatz verzichtet werden können, wenn gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Anders als der Ständerat möchte die Kommissionsmehrheit aber, dass dies ausnahmsweise auch in Gebieten möglich ist, in denen der Wald nicht zunimmt, sofern Massnahmen zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete getroffen werden. Das entspricht heutiger Praxis. Der Ständerat hatte hier - es ist uns nicht ganz klargeworden, ob er das wollte oder nicht - eine Verschärfung des Rodungsersatzes im Mittelland vorgenommen. Wir glauben nicht, dass das nötig ist.
Entgegen dem Beschluss des Ständerates empfiehlt Ihnen eine Mehrheit der Kommission, die Waldfeststellung in Bauzonen sowie in Gebieten ausserhalb der Bauzonen, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern möchte, zu ermöglichen. Diese Waldfeststellung ist ein planerischer Akt, bei dem die Kantone eine Grenze festsetzen und diese dann auch in den Nutzungsplänen festlegen. So wird klar gesagt, wo Wald und wo Landwirtschaft ist. Bis jetzt war es ein dynamischer Begriff: Alles, was diesbezüglich älter als zehn bis zwanzig Jahre ist, gilt heute als Wald. Künftig soll das planerisch, also auf den Plänen, festgelegt werden können.
Neu im Vergleich zum Beschluss des Ständerates ist auch, dass kein Rodungsersatz nötig sein soll, wenn mit der Rodung der Bau von Infrastruktur zur Produktion von erneuerbarer Energie ermöglicht wird. Es liegt Ihnen allerdings ein Einzelantrag Binder vor; Herr Binder beantragt, diese Lockerung zu streichen.
Die UREK stimmte der Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr klar zu.