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preparatory:AB 139635

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-31

Wortprotokoll

Auf meiner Fahne ist auf Seite 11 etwas anderes und bei meinem Kollegen ebenfalls. Aber gut, ich kann auch zum Atemalkoholtest sprechen, das ist auch recht. Aber die Helme kommen dann noch! [PAGE 772]

Bei diesem Artikel 55 geht es um die erweiterte Zulassung des Atemalkoholtests. Beim Atemalkoholtest handelt es sich um eine besonders schnelle, wirksame, beweissichere und kostengünstige Massnahme zur Unfallverhütung. Was sie besonders unterstützungswürdig macht, ist die Tatsache, dass sie ohne neue Vorschriften, Einschränkungen oder Mehrkosten wirken wird. Sie ist eine der Via-sicura-Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Unfallverhütung; ihr Einsatz führt zudem zu einem Abbau von Bürokratie.

Nach geltendem Gesetz ist der Atemalkoholtest bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille zulässig. Diese Anwendung der Atemalkoholprobe hat sich bewährt und zu keinen Problemen geführt. Sie wird von rund 95 Prozent der Beschuldigten akzeptiert; nur 5 Prozent verlangen die Durchführung einer Blutuntersuchung.

Bei einem Wert von über 0,8 Promille ist heute zwingend eine Blutprobe zu nehmen. Der Mehraufwand ist gross. Die Entnahme der Blutprobe muss durch einen Arzt erfolgen - auf dem Polizeiposten, in einer Arztpraxis oder in der Notaufnahme eines Spitals, wohin zwei Polizisten den betroffenen Lenker begleiten müssen. Problematisch sind die häufigen Wartezeiten, denn bei einer Blutprobe handelt es sich natürlich nicht um einen medizinischen Notfall, den die Ärzte prioritär behandeln. Das zeitaufwendige Verfahren hält die Polizisten davon ab, ihre eigentlichen Sicherheitsaufgaben wahrzunehmen.

Die Befürchtungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die vor möglichen Ungenauigkeiten und Rechtsunsicherheit gewarnt hat, beruhten offensichtlich auf veralteten Informationen. Diese Befürchtungen sind heute ausnahmslos entkräftet. Es gibt heute Atemalkohol-Messgeräte, die den Normen der internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen entsprechen, vom Bundesamt für Metrologie (Metas) zugelassen sind und die Anforderungen an ein Sachbeweismittel für Vergehen erfüllen. Das Metas hat festgestellt, dass die modernen Atemalkohol-Messgeräte zuverlässig messen und beweissicher sind. Die neuen Geräte haben die Grösse eines Aktenkoffers, lassen sich leicht transportieren und sind einfach zu bedienen.

Der Verband schweizerischer Polizeibeamter unterstützt die erweiterte Anwendung des Atemalkoholtests. Dieser Verband vertritt rund 20 000 Polizisten, die in der Gesetzesänderung eine Chance sehen, ihren Beitrag an die Unfallverhütung im Strassenverkehr zu erhöhen. Die Basis - also der Mann am Strassenrand, der für den Vollzug zuständig ist - ist für die erweiterte Anwendung. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass die Ausführungsbestimmungen mit den Polizeiverantwortlichen festgelegt werden.

Die erweiterte Zulassung der Atemalkoholprobe bedeutet keinesfalls einen vollständigen Verzicht auf die Blutprobe. Die Polizei kann und wird z. B. bei Unfällen oder bei Drogenverdacht weiterhin eine Blutprobe anordnen. Das Argument der fehlenden Erfassung von Drogenkonsumenten ist nicht stichhaltig.

Kontrollierte Personen können auch künftig eine Blutprobe anstelle einer Atemprobe verlangen. Falls ein Delinquent die Alkoholisierung nachträglich bestreitet, kann ihm entgegengehalten werden, dass er auf die Möglichkeit einer Blutprobe hingewiesen wurde.

Siebzehn europäische Länder von Finnland bis Zypern sowie Staaten wie die USA, Kanada, Australien und Singapur verlassen sich bereits heute auf solche Atemtestgeräte. Armin Kaltenegger vom österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit sagt: "Fast in der ganzen Welt sind sie eine Selbstverständlichkeit." Weiter bezeichnet er das Festhalten an Blutproben als ein Relikt aus der Vergangenheit. Kaltenegger weiss, wovon er spricht, ersetzen doch Atemproben seit 1960, also seit über fünfzig Jahren, die Blutproben, ohne dass es Probleme gibt.

Auch Sie glauben doch nicht, dass die Technik in der Schweiz schlechter sein soll als jene im Ausland! Befreien wir uns also von diesem alten Zopf, setzen wir uns für die effizienteren und günstigeren Atemalkoholproben ein! Elf Laboratorien in der Schweiz haben vom Bundesamt für Strassen eine Zulassung für die Untersuchung von Blutproben auf Alkohol. Alleine beim Rechtsmedizinischen Institut in Zürich fallen über 6000 Proben an - geschätzter Umsatz: 1,2 Millionen Franken. Es geht also um Geld. Das war wohl der Hauptgrund für die Spontanopposition bei der Behandlung des Geschäftes durch diesen Rat im letzten Dezember. Nicht einmal eine Kommissionsminderheit plädierte damals für die Streichung der erweiterten Atemalkoholprobe. Ein Einzelantrag hat überraschenderweise obsiegt.

In der Zwischenzeit wurden wir mit sehr guten und fundierten Unterlagen der BfU bedient, die klar aufzeigen, dass die Atemalkoholproben unproblematisch sind. Via sicura ist keine Vorlage, welche die Einkommen der Rechtsmediziner in den verschiedenen Instituten sichern soll, sondern eine Vorlage, welche die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr zum Zweck hat. Wer es mit der Sicherheit im Strassenverkehr ernst meint, setzt auf die Erhöhung der Zahl der Kontrollen, indem er der erweiterten Atemalkoholprobe zustimmt.

Die sehr starke Kommissionsminderheit ist auf der Linie des Bundesrates und des Ständerates. Stimmen Sie für mehr Sicherheit dem Antrag der Kommissionsminderheit zu!