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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-31

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-31

Wortprotokoll

Blutprobe oder Atemprobe? Und wann letztere? Um das geht es ja hier. Es gibt immer noch viele Behauptungen und viele Missverständnisse. Ich möchte nochmals die Argumente des Bundesrates betonen, weshalb wir hier die erweiterte Atemalkoholprobe effektiv für richtig erachten.

Beginnen wir mit dem Aufwand: Viele Politiker sagen immer, dass der Aufwand, die Bürokratie und die Kosten zu reduzieren seien - das setzen wir hier um. Der Aufwand für die Sicherstellung und die Erstellung einer Blutprobe - das wissen wir alle, das ist unbestritten - ist viel höher als der Aufwand für die Durchführung einer Atemprobe. Das ist deshalb auch die Motivation für den Verband schweizerischer Polizeibeamter, für die Leute an der Front. Sie versprechen sich von der Atemprobe, dass sie viel mehr Zeit für andere Tätigkeiten bei der Kontrolle des Verkehrs haben und dass sie nicht stundenlang für den Gang zu zweit ins Spital für eine Blutprobe absorbiert werden.

Es wird behauptet, diese Atemprobe sei keine wissenschaftlich begründete Möglichkeit: Hier muss ich nochmals klar feststellen, dass das gar nicht nötig ist, weil für die Atemalkoholkonzentration ein eigener Grenzwert eingeführt wird. Zudem basieren alle Untersuchungen betreffend Einfluss der Alkoholisierung auf die Fahrfähigkeit immer auf Atemalkoholmessungen.

Es wird behauptet, das Ganze sei nicht beweissicher: Hier muss ich darauf hinweisen, dass es beweissichere Atemtestgeräte gibt, die internationalen Normen entsprechen; Herr Nationalrat Candinas und Herr Nationalrat Gasser haben darauf hingewiesen. Diese Geräte sind auf dem Markt, die halbe Welt verwendet sie, sie funktionieren. Dieser Vorwurf ist deshalb aus unserer Sicht fehl am Platz.

Nachträglich könne diese Atemalkoholkonzentration nicht mehr überprüft werden - das ist ein Vorwurf, den man vor allem auch aus Kreisen der Rechtsmedizin hört: Ja, das stimmt, das ist aber auch nicht nötig, weil der Beweis ja direkt beim Betroffenen an der Strasse erhoben wird. Wenn der Betroffene auf einer Blutprobe besteht, kann er diese Blutprobe selbstverständlich haben und wird ins Spital überführt. Theoretisch ist es möglich, dass ein Betroffener den Atemtest nachträglich im Laufe des Strafverfahrens plötzlich bestreitet und sagt, dieser sei ungenügend usw. Der Betroffene wird dann aber mit der Tatsache konfrontiert sein, dass er freiwillig auf die Blutprobe verzichtet hat. Die Gründe, weshalb er plötzlich - obwohl er vor Ort das Protokoll unterzeichnen muss - die Ergebnisse der Atemprobe bezweifelt, werden selbstverständlich vom Richter gewertet werden. Ich glaube nicht, dass das im Rahmen eines Strafverfahrens elementar ist.

Der Hinweis, dass man mit der Atemprobe eine Konzentration von Drogen und Medikamenten und anderen Substanzen nicht messen könne, ist unerheblich, denn im Gesetz wird klar festgehalten, dass in allen Fällen, in denen ein Anfangsverdacht auf Beeinflussung durch Drogen oder Medikamente besteht, ohnehin eine Blutprobe anzuordnen ist.

Was wollen wir? Wir wollen eine Vereinfachung für die Polizei, die die Zahl der alkoholisierten Fahrer reduzieren möchte. Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, die erhöhte Gefahr zu verringern, die von Fahrern in nichtfahrfähigem Zustand ausgeht. Das verhindert Unfälle. Wenn das mit einer einfacheren, günstigeren Methode möglich ist, ist das im Sinne von Via sicura, ist das im Sinne aller Verkehrsteilnehmer. Wenn das vor Ort möglich ist, mit Protokollen und Tests anstatt der aufwendigen, teuren Fahrten ins Spital, ist das auch Bürokratiebeseitigung.

Dass ausgerechnet die Polizeibeamten für diese Lösung sind, spricht Bände. Dass auf der anderen Seite die Polizeichefs dagegen sind, mit der Begründung, so ein Koffer habe in den Autos keinen Platz mehr, oder mit der Begründung, das Bestreiten führe zu aufwendigen Verfahren - das überlasse ich Ihrer Wertung. Meines Erachtens spricht es Bände.

Ich bitte Sie, die einfache, simple, beweissichere Methode der Atemalkoholprobe zu unterstützen und die Blutprobe für diejenigen Fälle vorzusehen, für die das gewünscht wird, weil weitere Substanzen im Spiel sind - aber nicht für jeden Einzelnen, der kontrolliert werden muss.