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Binder Max · Nationalrat · 2012-05-31

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-31

Wortprotokoll

Hier sind wir bei einem Artikel, der die Emotionen hochgehen lässt, nämlich bei der Frage: Ab wann sollen Kinder Rad fahren dürfen? Unser Rat hat auf eine Regelung verzichtet, nachdem der geltende Artikel, der als Kriterium das vorschulpflichtige Alter heranzieht, kaum mehr taugt und der neue Artikel des Bundesrates uns auch nicht befriedigt. Das Kriterium des vorschulpflichtigen Alters ist heute tatsächlich kaum mehr haltbar, weil nicht mehr ganz klar ist, wann die Schulpflicht beginnt, ob mit dem Eintritt in den Kindergarten oder mit dem Eintritt in die erste Schulklasse.

Der Bundesrat schlug deshalb als Kriterium das vollendete siebte Altersjahr vor. Der Ständerat seinerseits legte eine sehr komplizierte und kaum umsetzbare Regelung vor. Unser Rat hob darauf die Festlegung eines Mindestalters auf und plädierte, aus unserer Sicht völlig zu Recht, stark für die Eigenverantwortung der Eltern. Der Ständerat verbesserte dann seine Version merklich. Bei genauer Betrachtung stellen wir aber immer noch grosse Unsicherheiten und Schwierigkeiten bei der Umsetzung fest, obwohl unsere Kommission eine weitere Vereinfachung beantragt, indem sie die "verkehrsreichen Strassen" gestrichen hat.

Ich stelle Ihnen eine Frage: Weiss eine mindestens 16 Jahre alte Person zu jeder Zeit, ob sie sich mit dem jungen Radfahrer, den sie begleitet, auf einer Neben- oder auf einer Hauptstrasse befindet? Symptomatisch für die Diskussion, vor allem für die Diskussion in der Kommission, mag folgende von Unsicherheit getragene Aussage eines Vertreters der Verwaltung sein: "Aus Sicherheitsgründen müsste ich eigentlich für die Regelung des Ständerates sein, aus einfachen juristischen Gründen muss ich Herrn Français Recht geben." Herr Français hat damals den Antrag gestellt, die "verkehrsreichen Strassen" zu streichen. Sie sehen, dass weder die eine noch die andere Version für eine saubere Legiferierung geeignet ist. Die Unsicherheit ist nicht weg, wir schaffen mit diesem Artikel keine Klarheit, vor allem nicht bei der Umsetzung.

Stellen Sie sich vor, wie eine über 16-jährige Person mit einem Kind, welches das sechste Altersjahr noch nicht vollendet hat, durch ein Dorf fährt und aus einer Nebenstrasse auf die Hauptstrasse kommt. Wissen die beiden, das frage ich Sie, dass sie jetzt auf einer Hauptstrasse fahren? Weiss ein Kind, ob es auf einer Neben- oder auf einer Hauptstrasse ist? Was ist eigentlich eine Hauptstrasse? Auch das ist nicht genau definiert oder mindestens für diese Fahrradlenker, für die jungen Leute, kaum zu eruieren. Kommt dazu, dass auch die Umsetzung schwierig wird, denn - Hand aufs Herz - welche dieser Personen haben einen Ausweis bei sich, wenn sie allenfalls von der Polizei kontrolliert werden?

Wir von der SVP-Fraktion sind hier für die Eigenverantwortung der Eltern. Wenn ich eine Regelung wählen müsste, dann, muss ich Ihnen sagen, wäre mir der bundesrätliche Entwurf, der allerdings im Moment nicht mehr zur Debatte steht, trotzdem noch die liebste. Man kann dann allenfalls noch über das Alter streiten, das ist aber nicht die Haltung unserer Fraktion. Wenn hier nichts aufgehoben würde, dann sollte man doch einen klaren Beschluss fassen: mit einer klaren Grenze, ab wann die Kinder Rad fahren dürfen. Was heute hier vorliegt, trägt meiner Meinung nach eher zur Unsicherheit als zur Sicherheit bei.

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