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David Eugen · Ständerat · 2010-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte mich zu Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b äussern. Da wird festgeschrieben, es sei nur dann eine Neueinzonung möglich, wenn die inneren Nutzungsreserven in bestehenden Bauzonen konsequent mobilisiert würden. Auch ich habe den Artikel von Herrn Strittmatter erhalten. Er weist auf einen wichtigen Punkt hin: Viele Gemeinden, auch Städte haben eine bestimmte Bauhöhe festgelegt, zum Beispiel viergeschossige Bauten. Wird mit dieser Bestimmung nun verlangt, dass man die Geschosszahl erhöht? Ich verstehe die Bestimmung nicht so. Ich verstehe sie in dem Sinne, dass man das Brachland in der Bauzone mobilisiert, nicht aber, dass man Reserven konsequent durch eine Aufzonung in der Geschosshöhe mobilisiert. Das könnte man nämlich tun: Man könnte überall zwei, drei Geschosse höher gehen.

Was wäre die Wirkung einer Lösung, die vorsähe, dass man einfach überall die Geschosszahl erhöht? Sie würde die alten Baubestände, die in den Siedlungen und insbesondere in den Städten bestehen, zerstören, das ist klar. Die alten Baubestände sind sehr oft auf eine gewisse Geschosszahl beschränkt. Wir haben das übrigens in der Stadt St. Gallen [PAGE 900] erlebt. Da hat man einmal in einer Bauzone die Geschosszahl erhöht. Da wurden die alten Häuser einfach abgebrochen, es wurde neu gebaut und ein Stock draufgesetzt.

Ich interpretiere diese Bestimmung nicht so, dass sie eine Verpflichtung für die Gemeinden und Städte brächte, die alte Bausubstanz abzuräumen bzw. beim Altbestand höhere Geschosszahlen durchzusetzen. Das gilt natürlich insbesondere für schön gewachsene Siedlungen, die einen geschlossenen Eindruck machen und oft einen historischen Wert haben. Ich möchte einfach noch geklärt haben, dass aus der Formulierung, dass man Reserven "konsequent mobilisiert", keine solche Verpflichtung abzulesen ist.