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Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-09-27

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-27

Wortprotokoll

Es stellen sich verschiedene Fragen, das hat die Diskussion jetzt gezeigt.

Wir sind uns einig, man kann der Mehrheit zustimmen. Dann kann es der Zweitrat überprüfen. Man kann auch der Minderheit zustimmen, dann kann es der Zweitrat auch überprüfen. Das ist auch möglich.

Herrn David gebe ich bei Artikel 5a Absatz 1 völlig Recht. Wenn Sie das lesen, dann sehen Sie, dass das mit raumplanerischen Grundsatzfragen absolut nichts zu tun hat, Frau Diener Lenz, das ist eine Abgabe. Wir haben von Herrn Inderkum und anderen gehört, dass sie der Meinung sind, dass wir hier keine Verfassungsgrundlage haben. Ich glaube, der Ständerat kann nicht ohne Verfassungsgrundlage legiferieren.

Lesen Sie einmal das Vernehmlassungsgesetz! Wir haben ein Gesetz über die Vernehmlassung. Wir haben einfach wieder etwas legiferiert, das in dieser Vorlage nicht drin war. Es ist dazugekommen, die Kommission hat es zugefügt. Sie hat weder eine Anhörung gemacht noch eine Vernehmlassung durchgeführt. Das Vernehmlassungsgesetz ist einmal mehr verletzt worden.

Dann zu Herrn David: Sie haben jetzt in Ihrem Votum x-mal gesagt, dass bei der Einzonung eine solche Abgabe fällig würde. Das ist aber, wie Sie sehen, wenn Sie Artikel 5a Absatz 2 lesen, nicht der Fall. Der Fall ist: "Die Abgabe wird bei Überbauung des Grundstücks" - da müssen Sie mir noch sagen, wie dann der Wert festgelegt wird - "oder dessen Veräusserung fällig." Oder dessen Veräusserung! Dort ist es natürlich möglich, den Mehrwert genau festzustellen. Hingegen können Sie das bei der Überbauung nicht feststellen.

Die Steuerfragen sind gestellt worden, etwa jene der Doppelbesteuerung. Es käme dann noch die Eigentumsbesteuerung dazu. Und dann ist eine weitere Frage noch jene des planerischen Mehrwerts. Ein planerischer Mehrwert wird, vor allem wenn es dann zur Überbauung kommt, auch durch die Erschliessung geschaffen. Alle, die einmal als Gemeindepräsident geamtet haben, wissen, dass das Unangenehmste, das Sie dort erleben, die Perimeterauflagen sind. In den Gewerbegebieten bezahlen die Leute 100 Prozent Perimeter. Wie Sie das dann handhaben würden, hat nie jemand gesagt. Das hat mir niemand erklären können, wie Sie das beim planerischen Mehrwert im ganzen Zusammenhang über die Erschliessungsfrage und die dazugehörigen Perimeterabgeltungen handhaben können, die dann hier beim planerischen Mehrwert zum Tragen kommen. Sie können nicht von jemandem verlangen, dass er 100 Prozent Perimeter bezahlt. Bevor er bauen kann, muss das Land erschlossen sein. Dann muss er noch den planerischen Mehrwert bezahlen? Das geht wohl kaum.

Einige hier drin haben zu Recht gesagt, man könne dann nicht mehr bauen, es werde teurer. Jetzt muss ich Ihnen die Frage stellen, wie es sich mit dem Baulandpreis verhält, wenn Sie die Artikel 5a und 5b annehmen. Sie haben immer gesagt, Frau Diener, man müsse über die ganze Schweiz schauen und dann einzonen und auszonen. Dazu müssen Sie keine Studie machen, dazu müssen Sie nicht nach St. Gallen gehen und eine Studie machen lassen. Diese Übung mit der Mehrwertabgabe wird das Bauland in der Schweiz besonders im Gewerbegebiet verteuern, wo auch noch Reserven gewünscht werden und wo, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, eingezont werden muss. Wo, glauben Sie, wird das Geld, das mit dieser Mehrwertabgabe und Einzonungen und Auszonungen geschuldet wird, draufgeschlagen? Es wird zu einer weiteren Verteuerung kommen. Ob dann die Durchschnittsfamilien zu Bauland kommen, ist eine andere Frage; das muss hier auch noch erörtert werden. Gerade im KMU-Bereich aber ist es natürlich, dass man auch Reserven hat, die noch nicht eingezont sind. Wenn man dann erweitern will, wenn man bauen will, wenn man Arbeitsplätze schaffen will, dann hat man ein Problem mit der Mehrwertabgabe.

Es gibt viele offene Fragen, die man nach diesem Gesetzestext kaum beantworten kann. Es fehlt eine Vernehmlassung - vor allem die Kantone wurden nicht angehört -, und wir haben ja gehört, was die Kantone am Montagabend zu den Artikeln 5a und 5b gesagt haben. Von daher müssen wir eigentlich eine Vernehmlassung durchführen, denn die Kantone sind in ihrem Hoheitsgebiet betroffen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit Inderkum zuzustimmen.