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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-27

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-27

Wortprotokoll

Zur Bedeutung dieser beiden Bestimmungen: Das sind natürlich die Kernstücke der ganzen Revision. Es ist, das ist ohne Zweifel zuzugestehen, eine gewisse Verlagerung in Richtung Richtpläne der Kantone. Aber das ist ja gerade die Antwort, die wir auf die Initiative geben wollen. Wir wollen nicht, dass es im Sinne eines Beharrens auf Stufe Schweiz bleibt, sondern dass es hinunterdelegiert wird. Aber innerhalb der Kantone soll das ganze Element der Entwicklung, der Art und Weise der Siedlungserweiterungen, eben auch Bestandteil des kantonalen Richtplanes sein. Es ist nicht die Meinung, dass in diesem Fall der Kanton eine Nutzungsplanung macht, indem er parzellenweise vorschreibt, wo genau die Gemeinden die Siedlungen machen müssen. Aber es wird aufgezeigt, in welchen Gemeinden in welchem Umfang bezüglich welcher Arten von Bauten vom Kanton aus gesehen eine gewisse Entwicklung stattfinden soll. Das ist auch vernünftig, wird doch in Zukunft der Kanton vom Bund kontrolliert, ob er die Vorgaben, die in diesem Gesetz enthalten sind, beispielsweise bezüglich der Siedlungsentwicklung, der inneren Verdichtung usw., auch tatsächlich überprüft hat.

Diese Überprüfung einerseits und das Wissen der Gemeinden andererseits, was sie planungsmässig zu tun haben, können nur auf einem kantonalen Richtplan basieren. Der Kanton muss sich selbstverständlich davor hüten, Nutzungsplanungen zu machen. Aber die strategischen Vorgaben bezüglich der Entwicklung eines Kantonsgebietes unter Berücksichtigung auch der anderen Kantone müssen zentral im Kanton vorgedacht und den Gemeinden vorgegeben werden. Andernfalls funktioniert das Ganze nicht.

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