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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-09-27

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-27

Wortprotokoll

Auch hier beantragen wir Ihnen Festhalten, wobei die Gründe diesmal etwas andere sind. Wir haben den Gegenentwurf bewusst auf diejenige Thematik beschränkt, die mit der Volksinitiative zusammenhängt. Artikel 24c Absatz 2 würde nun einen Bereich betreffen, der mit der Frage Erst-/Zweitwohnungen usw. nichts zu tun hat. Es geht hier darum, eine Regelung bezüglich der Frage zu treffen, was mit Bauten ausserhalb der Bauzone und dabei insbesondere mit Wohnhäusern, die landwirtschaftlich genutzt wurden, in Zukunft geschehen soll. Sie erinnern sich vielleicht an eine Debatte, die wir im Zusammenhang mit einer Initiative des Kantons St. Gallen geführt haben.

Wir möchten diese Bestimmung derzeit noch nicht ins Raumplanungsgesetz aufnehmen, dies aus zwei Gründen:

1. Diese Bestimmung hat mit der Initiative wenig zu tun.

2. Die Beantwortung der ganzen Frage, unter welchen Voraussetzungen landwirtschaftliche Wohnbauten erhalten, erneuert, wiederaufgebaut usw. werden können, ist sehr diffizil. Wir möchten dies nicht gleichsam in eine Vorlage einbinden, in deren Rahmen wir diesen Aspekt nicht fundamental beurteilt haben. Wir sind vielmehr nach wie vor der Meinung, dass die Lösung dieses Problems dann festzulegen ist, wenn generell eine Revision zum Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone durchgeführt wird.

Halten Sie also am Beschluss des Ständerates fest. Das bedeutet Streichung der Bestimmung, die vom Nationalrat eingefügt wurde.

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