Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-09-28
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-28
Wortprotokoll
Entschuldigen Sie, wenn ich auch noch kurz das Wort ergreife. Ich mache das als Mitglied des Stiftungsrates der Terz-Stiftung; diese setzt sich ein für faire Lösungen für die Altersklasse, um die es hier geht. Zu dieser Altersklasse gehöre ich, wie diverse übrige Mitglieder des Rates auch. Auch alt Bundesräte sind nicht vor diesem Schicksal gefeit, deshalb bin ich überzeugt, dass Sie, Herr Bundesrat, ein Herz für die Senioren haben.
Nun, bei der Antwort des Bundesrates auf diese Interpellation hatte ich ein etwas durchzogenes Gefühl, das muss ich ehrlicherweise sagen. Schon 1976 - das ist lange her - wurde per Verordnung eingeführt, dass dem Strassenverkehrsamt ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre ein ärztliches Zeugnis einzureichen ist, das Auskunft darüber geben soll, ob die Person noch fahrtüchtig ist oder nicht. So weit, so gut. Das ist 34 Jahre her; in diesen Jahren hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung des Mannes um 8 Jahre auf knapp 80 Jahre und die der Frau um 6 Jahre auf knapp 85 Jahre erhöht. Was vor allem erfreulich ist: Die körperliche und geistige Fitness und der Gesundheitszustand dieser [PAGE 924] Altersklasse haben sich in diesen Jahren ebenfalls ganz positiv entwickelt. Man schaue sich da im Saale um - es geht doch allen ausgezeichnet. An sich müsste das dazu führen, dass die Alterslimite von 70 auf beispielsweise 75 Jahre angehoben würde. Im Übrigen ist ja auch statistisch belegt, dass die über 70-Jährigen im Vergleich zu den 20- bis 25-Jährigen weniger oft in schwere Autounfälle involviert sind. Was lese ich aber hier? An sich exakt das Gegenteil. Bei den Massnahmen, welche die Senioren betreffen, soll einmal eine gesamtschweizerische Verbesserung der Qualität der ärztlichen Fahreignungsabklärungen erfolgen. Verbesserung der Qualität, das wissen wir alle, bedeutet in der Regel schlussendlich Mehraufwand, bedeutet in der Regel, sich noch etwas stärker präsentieren zu müssen, bedeutet, dass für diese Altersklasse auch die Kosten - damit sind immer Kosten verbunden - steigen werden. Das scheint mir nicht unbedingt der Weg zu sein.
Es kommt aber noch schöner: Anstatt dass man bei der Alterslimite eher nach oben geht, wird vorgeschlagen, die Gültigkeit der Führerausweise auf zehn Jahre zu befristen, und das bereits ab dem 50. Altersjahr - ab 50! Ich glaube, nur gerade einer unter uns - er ist nicht anwesend - gehört nicht zu dieser Altersklasse. Der ganze Rest darf sich dann alle zehn Jahre wieder prüfen lassen. Für mich ist das Bürokratismus pur; ich kann es nicht anders sagen. Ich habe selbstverständlich nichts dagegen, dass derjenige, der nicht fahrtüchtig ist, auch kein Fahrzeug lenken darf. Er ist vielleicht nicht fahrtüchtig, weil er beispielsweise Medikamente einnehmen muss, weil er süchtig ist, weil er die nötige Beweglichkeit nicht hat, weil seine Seh- oder Hörkraft beeinträchtigt ist - was auch immer. Fangen wir bei den Süchten an! Diese beginnen ja nicht erst mit 50; mit 70 ist das Suchtverhalten in der Regel schon relativ stark abgeklungen. (Heiterkeit)
Hören wird doch bitte damit auf, bürokratische Ungetüme zu basteln! Das ist mein Wunsch, Herr Bundesrat.