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Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-09-28

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-28

Wortprotokoll

Mit den angekündigten Massnahmen im Rahmen von Via sicura hat das UVEK bzw. das dort zuständige Bundesamt in diversen Kreisen unserer Bevölkerung Unruhe ausgelöst, insbesondere unter den älteren Motorfahrzeuglenkern, die bis anhin völlig sicher und unfallfrei gefahren sind. Niemand in unserem Land bekämpft sinnvolle Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduktion der Zahl der Strassenverkehrsopfer. Aber die Massnahmen müssen verhältnismässig sein, sie sollten auf allgemein anerkanntem statistischen Zahlenmaterial basieren, sie sollten international harmonisiert vorgenommen werden, unter Verzicht auf tollkühne nationale Alleingänge, und sie dürfen in keiner Art und Weise das in der Bundesverfassung verankerte Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters infrage stellen. Unter diesen Aspekten erweisen sich die von Ihrem Bundesamt für Strassen, Herr Bundesrat, propagierten Massnahmen zur Einschränkung der Gültigkeit von Fahrausweisen von Menschen im Alter von 70 und mehr Jahren teilweise doch als höchst fragwürdig.

Dazu im Einzelnen Folgendes:

1. Erweisen sich die Senioren je länger, je mehr als Gefahr im Strassenverkehr, auf dass man sie noch härter als bislang reglementieren muss? Hier fehlt es uns nach wie vor an erhärtetem statistischen Zahlenmaterial. Was uns vorliegt, sind Zahlen über Verkehrsunfälle, in die Senioren involviert sind. Aber es sind Zahlen ohne klare Differenzierung zwischen Verursachern und Opfern. So, wie ich dieses rudimentäre Zahlenmaterial interpretiere, wird damit das Vorurteil, wonach Senioren als Motorfahrzeugführer im Strassenverkehr eine besondere Gefahr darstellen, nicht etwa bestätigt, sondern förmlich widerlegt. Logische Konsequenz: Man soll bitte zuerst verlässliches statistisches Zahlenmaterial darlegen und erst dann, aufbauend auf diesem Zahlenmaterial, allfällige Massnahmen anordnen.

2. Wenn schon Massnahmen, sprich Einschränkungen, im Seniorenalter, dann bitte harmonisiertes Vorgehen auf gesamteuropäischer Ebene. Es darf doch nicht sein, dass beispielsweise ein achtzigjähriger Ausländer, der vor sechzig Jahren seinen Fahrausweis erworben hat und ihn nie mehr bestätigen musste, bei Regen und Nebel mit seinem Fahrzeug samt Wohnanhänger den Nufenenpass überqueren darf, während der gleichaltrige Schweizer bei analoger Gesundheit seine Fahrtauglichkeit schon zwei- oder dreimal erneut unter Beweis stellen musste! Das ist der Grund für die politische Forderung seitens des Schweizerischen Verbandes für Seniorenfragen, der Bundesrat solle auf nationale Alleingänge verzichten und stattdessen auf der Ebene des Ministerrates des Europarates aktiv ein europäisch harmonisiertes Vorgehen anstreben. Dieser Forderung kann ich mich auch als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates voll und ganz anschliessen.

3. Zum Inhalt allfälliger staatlicher Neuregelungen: Diese sind uns im Detail noch nicht bekannt. Wenn sie verhältnismässig und angemessen ausfallen, werden sie, ich habe es eingangs angetönt, auch meiner Unterstützung sicher sein dürfen. Was die medizinische Seite des Fahrfähigkeitstestes betrifft, warne ich ausdrücklich davor, vom heutigen bewährten System abzuweichen. Heute obliegen diese Tests den Hausärzten, und zwar alle zwei Jahre nach Erreichen des 70. Altersjahres. Diese Kompetenz, so hörte man jedenfalls aus Ihrem zuständigen Bundesamt, soll künftig auf Amtsärzte übertragen werden. Das ist nicht annehmbar, Herr Bundesrat! Das käme einer Misstrauensbekundung, einer Abwertung der vielen Hausärzte in unserem Land gleich. Hausärzte kennen ihre Klienten und Patienten doch besser als irgendein Amtsarzt. Im Zweifelsfalle aber, das ist klar, soll der Hausarzt einen Amtsarzt beiziehen können.

4. Zusätzliche individuelle Tests für das Führen von Fahrzeugen wie zum Beispiel Testfahrten dürfen nur bei hinreichendem Verdacht auf spezielle Defizite wie Demenz oder andere gesundheitliche Probleme angeordnet werden. Die Testmethoden müssen aber wissenschaftlich anerkannt sein, die Testanlagen dürfen den Probanden weder speziell einschüchtern noch in seiner Würde verletzen.

Herr Bundesrat, darf ich Sie bitten, meine vorgebrachten Bedenken ernst zu nehmen? Sie basieren weitgehend auch auf den Aussagen der von mir befragten Vertreterinnen und Vertreter der Seniorenverbände. Es wäre schade, wenn künftig unsere ältere Generation durch schikanöse Massnahmen ungehörig in ihrer Mobilität eingeschränkt würde.