Stadler Markus · Ständerat · 2010-09-28
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-28
Wortprotokoll
Wie Sie wissen, verlangen die drei Standesinitiativen drei Dinge; wenn ich den Urner Text nehme:
1. 60-Tonnen-Lastwagen sind in der Schweiz nicht zuzulassen, und diese Haltung ist gegenüber der Europäischen Union klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen. Ich stelle fest, dass dies auch die Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom April 2010 verlangt.
2. Der heute geltende Wert für das Maximalgewicht von Strassenfahrzeugen ist auf Gesetzesebene festzuschreiben. Dies ist gemäss Landverkehrsabkommen vom Juni 1999 bereits der Fall.
3. Der heute geltende Wert für die maximale Länge von Strassenfahrzeugen ist auf Gesetzesebene festzuschreiben. Das verlangt bereits die obengenannte Motion, die allerdings noch nicht angenommen worden ist. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Man könnte meinen, alles sei in Butter. Wenn es so ist, ist es mir recht. Es muss hier klar gesagt werden, dass wir die Gigaliner nicht auf unseren Strassen wollen, und zwar, wie die Kantone schreiben, "unter keinen Umständen". In diesem Sinne haben sich früher bereits die Standesinitiativen Neuenburg, Luzern und Genf ausgesprochen, und das mit verschiedenen Grundangaben. Drei, denke ich, stehen im Vordergrund:
1. Die Verkehrspolitik bzw. die Verlagerungspolitik würde mit der Zulassung der Gigaliner völlig unterwandert. Eine Zulassung schöbe das gesetzlich verankerte Verlagerungsziel in eine kaum noch sichtbare weite Ferne. Der Feuerwehr käme es schliesslich auch nicht in den Sinn, einen Brand mit Öl zu löschen.
2. Der Verkehr auf unseren Strassen würde mit Gigalinern gefährlicher. Bei einer Auffahrkollision beispielsweise wären dann 60 Tonnen in Bewegung, bei einem Brand würden 60 Tonnen brennen.
3. Die Zulassung von Gigalinern in der Schweiz würde in unseren hügeligen, gebirgigen, zum Teil sehr engen Räumen zahlreiche bauliche Anpassungen bedingen, und zwar auf dem gesamten Netz von National-, Kantons- und Gemeindestrassen.
Gemäss Fachleuten liegen die Anpassungskosten bei mehreren Milliarden Franken. In einer Zeit, in der wir uns immer wieder mit attraktiven Steuern einerseits und mit Sparprogrammen, mit der Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen und anderen Anliegen andererseits beschäftigen, wären Gigaliner auch aus dieser Warte ein Unsinn.
Angesichts der eingereichten Kommissionsmotion und der Antwort des Bundesrates darf man guten Glaubens sein. Das ist in den betroffenen Kantonen heute politisch von Bedeutung, denn es geht beim Begehren der drei Kantone nicht um eine Kleinigkeit, schon gar nicht - und darum geht es mir - angesichts des deutlichen Rückstands in der Umsetzung der Verlagerung des Schwerverkehrs.
Nachdem ich davon ausgehen darf, dass nicht inhaltliche Gründe gegen die Standesinitiativen sprechen und die genannte Motion angenommen werden wird, verzichte ich in der Angelegenheit "too big to cruise" auf einen Gegenantrag.