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Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-09-28

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-28

Wortprotokoll

Wir haben uns in der UREK Mitte August vom Bafu über die Problematik von organischen Spurenstoffen, also Fungiziden, Herbiziden usw., und über die Anhörungsergebnisse zur Änderung der Gewässerschutzverordnung informieren lassen. Die Anhörung zur Gewässerschutzverordnung hat gezeigt, dass vor allem auch viele Kantone mit dem ursprünglichen Antrag, wie er vorgelegen hat, nicht einverstanden sind. Die Änderung hat zum Ziel, den Eintrag von Medikamenten und Chemikalien in die Gewässer zu reduzieren. Dafür sollen rund 100 von 700 Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz mit zusätzlichen Reinigungsstufen ergänzt werden.

Die Kommission ist von der Notwendigkeit der Massnahmen überzeugt, sie stellt aber fest, dass der Finanzierungsvorschlag für diese Massnahmen ungeeignet ist. Es widerspricht dem im Gewässerschutzgesetz geltenden Verursacherprinzip, wenn nur die Standortkantone der betroffenen Kläranlagen und deren Gebührenzahler für die Lösung dieses nationalen Problems zur Kasse gebeten werden. Diese Spurenstoffe gelangen nämlich über Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Kosmetika und weitere Chemikalien in die Gewässer. Es handelt sich also um einen breiten Verursacherkreis im ganzen Land. Deshalb haben wir in der Kommission einstimmig beschlossen, die vorliegende Kommissionsmotion einzureichen. Sie fordert den Bundesrat auf, eine verursachergerechte Finanzierung für die Eliminationen von Spurenstoffen im Abwasser zu schaffen. Dies war auch das Kernanliegen meiner Motion 10.3034, die ich zugunsten der Kommissionsmotion zurückgezogen habe.

Zur Stellungnahme des Bundesrates zur Kommissionsmotion: Ich möchte Herrn Bundesrat Leuenberger ausdrücklich dafür danken, dass der Bundesrat sich bereit erklärt, den Finanzierungsmechanismus noch einmal zu prüfen. Damit ist der Weg für eine gute Finanzierungslösung geebnet.

Im Namen der Kommission möchte ich Sie bitten, dem Antrag der Kommission und des Bundesrates zu folgen.