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Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-09-21

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte das zuhanden der Materialien noch präzisieren: Der Ständerat hat bei Artikel 5a Absatz 2 eine klare Formulierung beschlossen: "Die Abgabe wird bei Überbauung des Grundstücks oder dessen Veräusserung fällig." Es ist im Gesetz also eine eindeutige Regelung verankert. Herr Baumann, Sie sollten mir vielleicht zuhören. Es ist also gesichert und geregelt - das wissen Sie, wenn Sie den Beschluss des Ständerates gelesen haben -, dass keiner für etwas zahlen muss, das er nicht schon am Veräussern ist.

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