Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2011-09-21
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Damit Herr Messmer nicht noch einmal nach vorne kommen muss, erkläre ich gerade jetzt die Zahlen: Man hat ausgerechnet, dass man mit der Mehrwertabgabe, wie sie vom Ständerat konzipiert worden ist, etwa 10 000 Hektaren, die jetzt Bauland sind, wieder in Kulturland zurückführen könnte; dies zu den Zahlen, damit Sie diese Frage beantwortet bekommen und nicht ohne die Antwort aus dem Saal gehen müssen. Wenn es dazu hilft, dass in diesem Saal sogar noch geklärt wird, dass diese Abstimmung zu Artikel 5 tatsächlich die entscheidende Abstimmung beim Raumplanungsgesetz ist, dann ist es gut. Namens der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen jedenfalls, bei diesem Artikel der Mehrheit zu folgen.
Die UREK des Nationalrates hat zwei Möglichkeiten zur Eindämmung der Zersiedelung und zur gelenkten Siedlungsentwicklung nach innen diskutiert und beantragt Ihnen jetzt, diese beiden Instrumente ins Gesetz aufzunehmen. Dabei hatte der Ständerat bereits zuvor in Artikel 5a diese Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen ins Spiel gebracht. Wir erachten dieses Instrument als zweckmässig und begrüssen daher die Schaffung einer Pflicht für die Kantone zur Erhebung der Mehrwertabgabe. Die Abschöpfung von Planungsmehrwerten wird ja inzwischen auch von der Bau- und Planungsdirektorenkonferenz als Notwendigkeit anerkannt. In Ergänzung zum Ständerat erachtet unsere Kommission es auch als zielführend, diese Abgabe nicht nur bei Neueinzonungen zu erheben. Sie muss selbstverständlich, wenn man das Instrument als wirksames Instrument ausgestalten will, auch bei Umzonungen und bei Aufzonungen greifen.
Die Mehrwertabgabe in Artikel 5a ist daher richtig konzipiert, und ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Mit der Mehrheitsposition sichern Sie auch, dass keine Doppelbelastung durch eine allfällige Grundstückgewinnsteuer anfällt.
Das zweite Instrument, welches die Kommission hier beantragt, ist der Flächenausgleich als Alternative zur Mehrwertabgabe. Wenn man es geschichtlich anschaut, sieht man, dass dieser Flächenausgleich vom Bauernverband ins Spiel gebracht wurde. Er gibt den Kantonen die Möglichkeit, einen realen Flächenausgleich zu gestalten, wenn Land neu in die Bauzone eingezont wird. Das Konzept des Flächenausgleichs limitiert real die weitere Einzonung. Da der Ausgleich auch über mehrere Gemeinden oder über Kantone hinaus erfolgen kann, ist damit tatsächlich erreichbar, dass nicht weiter wertvolles Kulturland eingezont wird, ohne dass wieder gleichwertiges Landwirtschaftsland geschaffen wird. Das Modell ist prüfenswert, es kann auch noch weiter verbessert werden. Diese Möglichkeit möchten wir dem Ständerat geben, damit man schlussendlich griffige Instrumente zum Schutz von Kulturland in unserem Land ergreifen kann.
Die SP-Fraktion anerkennt in diesem Zusammenhang, dass mit diesem neuen Instrument des Flächenausgleichs noch nicht alle Fragestellungen gelöst sind, aber die Richtung der Idee, die stimmt. Wir sind überzeugt, dass der Ständerat diese Option weiter vertiefen kann und dass das Konzept der Mehrwertabgabe oder alternativ des Flächenausgleichs eine zur Erreichung der raumplanerischen Ziele in diesem Land geeignete Lösung ist.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Mehrheit zu folgen.