Theiler Georges · Nationalrat · 2009-06-12
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-12
Wortprotokoll
Der Ständerat hat bei einem Verhältnis von 28 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Sie verlangt die Änderung des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze. Es geht um Artikel 196 Ziffer 14 Absatz 2 Einleitungssatz. Es geht vereinfacht gesagt darum, die Periode, in welcher die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte angehoben werden soll, um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Sie haben davon ja schon Kenntnis genommen. Man kann also feststellen, dass am wesentlichen Inhalt, nämlich an der Erhöhung selber und auch an der Zeit, die sie dauern soll, im Wesentlichen nichts geändert wird.
Der Ständerat und auch Ihre WAK begründen diese Initiative wie folgt: Sie wissen, dass der Bundesrat den Abstimmungstermin vom Juni, also von diesem Monat, auf den 27. September verschoben hat. Dadurch wurde die Frist erstens für die anschliessende Umsetzung dieser Vorlage für KMU und Wirtschaft sehr problematisch. Es würde grosse Schwierigkeiten geben, in knapp drei Monaten eine korrekte Umstellung auf die neue Situation der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Zweitens - das ist sicher der wesentlichere Punkt - ist die wirtschaftliche Lage sehr schlecht. Sie ist schwierig, und es wäre deshalb sehr problematisch, ausgerechnet in dieser Zeit eine Erhöhung vorzusehen. Es ist deshalb wichtig und richtig, auch in dieser doch etwas bewegten Zeit hier einen Aufschub vorzunehmen.
Die WAK des Nationalrates hat gestern Abend um 19 Uhr getagt. Sie ist zu folgenden Entscheidungen gekommen: Die Änderung des Termins, auch zu diesem Zeitpunkt, ist rechtlich korrekt, wenn auch etwas ungewöhnlich. Das Volk wird mit der Terminverschiebung bezüglich der ursprünglichen Absicht der Vorlage nicht getäuscht. Die Frage, ob das Gesetz anschliessend angepasst werden muss, wurde diskutiert. Man ist sich im Klaren, dass selbstverständlich im Anschluss an die Volksabstimmung das Gesetz angepasst werden muss. Es ist auch klar, dass eine solche Gesetzesänderung dem Referendum unterliegen wird. Der Bundesrat hat uns bezüglich der rechtlichen Situation dargelegt, dass unser Vorgehen juristisch korrekt ist. Wir haben in der WAK mit 22 zu 0 Stimmen - es hat also keine Gegenstimmen gegeben, sondern nur 3 Enthaltungen - dem Eintreten auf die [PAGE 1266] Vorlage des Ständerates zugestimmt. In der Detailberatung wurde der Antrag Baader Caspar, welcher auch den Satz der Mehrwertsteuer ändern, nämlich auf die Erhöhung ganz verzichten wollte, mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
In der Gesamtabstimmung am Schluss hat Ihre WAK dieser Vorlage mit 17 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen zugestimmt, und ich bitte Sie im Namen der Kommission, ihr ebenfalls zuzustimmen.