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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2009-06-12

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-06-12

Wortprotokoll

Es ist einzugestehen, dass die Abläufe, die zu dieser neuerlichen Vorlage geführt haben, etwas unglücklich gewesen sind: Zuerst hat der Bundesrat den Abstimmungstermin verschoben, jetzt verschieben wir das Inkrafttreten um ein Jahr; es ist verständlich, dass dieses Handeln bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Verunsicherung verursacht - dafür habe ich grosses Verständnis. Aber mit dieser parlamentarischen Initiative ändert sich am Grundsatz der IV-Zusatzfinanzierung nichts. Die Zusatzfinanzierung wird lediglich um ein Jahr hinausgeschoben. Wir werden an der vorgesehenen Zusatzfinanzierung nach wie vor festhalten.

Vor einem Jahr haben wir im Parlament den entsprechenden Bundesbeschluss gefasst. Und wir wissen es: Innerhalb dieses Jahres hat sich bekanntlich sehr viel verändert. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat uns mittlerweile in eine tiefe Rezession geführt. Die Situation für die Wirtschaft, insbesondere für die KMU, aber auch für die Konsumentinnen und Konsumenten ist bedeutend schwieriger geworden. Im heutigen Umfeld macht es Sinn, die Zusatzfinanzierung um ein Jahr hinauszuschieben. Die Wirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten dürfen in der gegenwärtigen Situation nicht noch stärker belastet werden. Ein Aufschieben der Zusatzfinanzierung kann durchaus auch als ein Beitrag zur Unterstützung der Konjunktur angesehen werden, weil durch diese Aufschiebung den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Geld für den Konsum verbleibt.

Die Wirtschaftsverbände, insbesondere der Gewerbeverband, haben denn auch ihrer Besorgnis über die Mehrwertsteuererhöhung im nächsten Jahr zum Ausdruck gebracht. Das ist verständlich; wir alle wollen zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Belastungen für die Wirtschaft und für die KMU. Die Wirtschaft hat aber auch klar signalisiert, dass sie die Mehrwertsteuererhöhung mitunterstützt, sofern sie um ein Jahr hinausgeschoben wird.

Es ist absolut erforderlich, bei wichtigen Massnahmen im Sozialbereich eine möglichst breite Unterstützung anzustreben, und diese erreichen wir mit der Aufschiebung der Zusatzfinanzierung. Auf die eigentliche Finanzierung der IV und der AHV hat das Aufschieben der Zusatzfinanzierung keine namhaften Auswirkungen. Natürlich werden sich die Schulden der IV noch etwas erhöhen, aber an der Gesamtsituation wird sich nichts Grundlegendes ändern. Falls sich die Konjunktur ab dem Jahr 2011 erholt, was wir natürlich sehr hoffen, kann sogar mit Mehreinnahmen über die Mehrwertsteuer gerechnet werden. Die Aufschiebung der Zusatzfinanzierung wird sich dementsprechend nicht nachteilig auf die IV und die AHV auswirken.

Die rechtlichen Aspekte der Aufschiebung des Inkrafttretens der IV-Zusatzfinanzierung wurden abgeklärt. Gemäss diesen Abklärungen gibt es keine rechtlichen Vorbehalte gegen diese Aufschiebung. Das ist für uns von der BDP ein entscheidender Punkt für die Unterstützung der Vorlage. Eine Neubeurteilung und Anpassung an die heutige [PAGE 1268] wirtschaftliche Situation ist nötig, und sie ist richtig. Es ist auch nicht zu spät für eine solche notwendige Korrektur.

In diesem Sinne geben wir von der BDP der parlamentarischen Initiative Folge. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.